Rückwirkende Erstattung der Gewerbesteuer: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

(Dezember 2011)

 

Autor: Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald, Bremen

Viele Selbstständige zahlen Gewerbesteuer, obwohl sie dies nicht müssten. Eine nachträgliche Änderung des Status und damit eine rückwirkende Anerkennung als Freiberufler sind häufig möglich. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Gewerbesteuer – mit 6 Prozent verzinst – vom Finanzamt erstattet.

Hintergrund

Selbstständige zahlen Gewerbesteuer, weil sie sich entweder selbst als gewerblich einstufen, einen entsprechenden Hinweis bzw. Ratschlag etwa eines Kollegen oder Steuerberaters erhielten, oder weil das Finanzamt dies verlangte.

In Glauben, alles stimme so, legen viele Selbstständige gegen Gewerbesteuermessbescheide keinen Einspruch ein, so dass die Bescheide nach einem Monat rechtskräftig und damit (zunächst) nicht mehr änderbar werden. Unter bestimmten Umständen sind aber auch rechtskräftige Gewerbesteuermessbescheide noch änderbar bzw. können aufgehoben werden. Dies führt dann nicht nur zur nachträglichen Anerkennung als Freiberufler mit allen damit verbundenen Vorteilen, sondern auch zur Erstattung der bereits gezahlten Gewerbesteuer mit einer jährlichen Verzinsung von 6 Prozent p.a. durch das Finanzamt.

Welche Vorteile bietet der Status als Freiberufler?

1. Sie zahlen keine Gewerbesteuer
Trotz der ab 2001 teilweisen Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer und dem seit 2008 bestehenden nochmals geänderten neuen Anrechnungsverfahren zahlen viele Selbstständige auch weiterhin Gewerbesteuer. In Städten und Gemeinden mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von mehr als 330 Prozent ist auch nach 2001 Gewerbesteuer zu zahlen. Zwar erhöhte sich dieser Schwellenwert ab 2008 auf 380 Prozent - da viele Städte und Gemeinden jedoch deutlich höhere Hebesätze haben, wird trotz Verrechnung auch hier weiterhin Gewerbesteuer fällig. Nur als Freiberufler zahlen Sie definitiv keine Gewerbesteuer.

2. Sie unterliegen keiner Bilanzierungspflicht
Wenn Sie als gewerblich eingestuft werden, sind Sie bilanzierungspflichtig, was Ihnen zusätzlichen Aufwand und Kosten für den Steuerberater verursacht. Als Freiberufler müssen Sie nicht bilanzieren.

3. Sie müssen keine Buchhaltungspflicht beachten
Der Wegfall der Buchhaltungspflicht bedeutet ebenfalls die Vermeidung von Aufwand und Kosten für Sie. Als Freiberufler brauchen sie keine Buchhaltung.

4. Sie zahlen keinen IHK-Beitrag
Gewerbetreibende sind Zwangsmitglied in der IHK und müssen einen entsprechenden von der örtlich zuständigen IHK festgelegten Jahresbeitrag zahlen, der durchaus im vierstelligen Bereich liegen kann. Als Freiberufler sind Sie kein Zwangsmitglied der IHK.

5. Sie unterliegen nicht der Soll-Versteuerung
Wenn Sie als gewerblich eingestuft werden, müssen Sie die Umsatzsteuer bereits bei Stellung der Rechnung bzw. bei Fälligkeit Ihrer Forderung abführen. Da Sie zu diesem Zeitpunkt die Einnahme aus der Rechnung aber noch nicht erhalten haben, heißt dies, dass Ihre Liquidität eingeschränkt wird. Als Freiberufler müssen Sie die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt weiterleiten, wenn diese mit dem Rechnungsbetrag auf Ihrem Konto tatsächlich eingegangen ist (daher „Ist“-Versteuerung genannt).

6. Bei nachträglicher Anerkennung erhalten Sie die bereits gezahlte Gewerbesteuer mit 6 Prozent Verzinsung zurück
Werden Sie vom Finanzamt rückwirkend als Freiberufler anerkannt und haben Sie schon Gewerbesteuer gezahlt, zahlt Ihnen die Stadt bzw. Gemeinde die Gewerbesteuer zurück. Sie verzinst diese Beträge mit 0,5 Prozent pro Monat, was einem Jahreszins von 6 Prozent p.a. entspricht. Diese Verzinsung beginnt 15 Monate nach Fälligkeit der Gewerbesteuer.

Die rückwirkende Anerkennung als Freiberufler

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Abgabenordnung) sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft.

Voraussetzungen dieser Bestimmung sind demnach

  • Vorliegen von Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 AO
  • Die so genannte Rechtserheblichkeit dieser Tatsachen
  • Kein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen

Diese Voraussetzungen müssen vom Selbstständigen belegt werden.

Ergebnis

Steuerbescheide sind nicht nur durch einen (fristgebundenen) Einspruch angreifbar, sondern können auch noch später geändert bzw. aufgehoben werden. Hierzu ist notwendig, die oben genannten „neuen Tatsachen“ gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Diese Chance sollte geprüft werden. Der Selbstständige kann dabei nur gewinnen, denn bleibt alles, wie es ist, hat er keinen Nachteil. Erhält er aber seine bereits gezahlte Gewerbesteuer erstattet, ist er von allen Belastungen der Gewerblichkeit befreit.

Da der mögliche Zeitraum der Rückwirkung von Details des Einzelfalls abhängig ist, mit dem Ende eines Jahres aber in jedem Fall ein (weiteres) Jahr verjährt und nicht mehr erreichbar ist, sollten - bei ausreichenden Chancen – noch vor Jahresende entsprechende verjährungshemmende Maßnahmen getroffen werden.

Checkliste für mögliche Argumente (Beantwortung zusammen mit Anwalt oder Steuerberater)

  1. Besitzen Sie den Studienabschluss als Diplom-Informatiker (Uni oder FH), Diplom-Mathematiker, Diplom-Physiker, Elektroingenieur, technischer Assistent der Informatik oder haben Sie eine Ausbildung zum Betriebswirt (Uni, FH oder Fachschule) absolviert? Falls Nein: 1a. Besitzen Sie Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Informatik oder Betriebswirtschaft von mindestens zehn Jahren?
  2. Steht auf Ihren Gewerbesteuermessbescheiden vom Finanzamt der Zusatz „Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“?
  3. Haben Sie (oder Ihr Steuerberater) Ihre Gewerbesteuermessbescheide mit Einsprüchen oder Klage angegriffen, die noch offen sind?
  4. Haben Sie eine Betriebsprüfung gehabt, die noch nicht abgeschlossen ist?
  5. Haben Sie (oder Ihr Steuerberater) Gewerbesteuererklärungen abgegeben?
    In welchen Jahren?

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie vom Autor Dr. Benno Grunewald.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2011 Dr. Benno Grunewald

Bei Facebook posten Artikel twittern Ihren Xing-Kontakten mitteilen Bei LinkedIn posten Zu den Google Bookmarks hinzufügen Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Per E-Mail versenden Diesen Artikel posten bei:

Kommentare zu diesem Artikel:

"Was heisst denn in einem Kommentar "Und die paar Euro für die Bilanz sind zu verkraften" ich habe regelmäßig 3500 Euro an an meinem Steuerberater bezahlt. Eindeutig ein paar Euro zuviel. (Januar 2012)"

"Darf ein Freiberufler ausser seine Dienstleistungen Hardware, Software und Reparatur/Wartungsdienste anbieten/betreiben? (Dezember 2011)"

"Der Hinweis mit der SOLL Versteurung ist leider falsch und kein Argument. Ich. In ein eK und habe trotzdem die IST Versteuerung durchgesetzt. Und die paar Euro für die Bilanz sind zu. verkraften, da ich sehr viele Steuervorteile durch den HR Eintrag habe. (Dezember 2011)"

"Gut geschrieben! Gerade Freiberufler, die sich von Projekt zu Projekt verkaufen können den Aufwand eines Gewerbetreibenden zeitlich nicht leisten. Insbesondere als EinMenschBetrieb. (Dezember 2011)"

"Danke für diesen Artikel! (Dezember 2011)"

"Trifft mich zu 100%! (Dezember 2011)"

Seite drucken Zum Seitenanfang

Trash Poll der Woche

Die Piratenpartei hat in NRW den Einzug in den Landtag geschafft. Denken Sie, sie wird sich bis zur Bundestagswahl 2013 in ganz Deutschland als Partei etabliert haben?
Ja, bis zur Bundestagswahl sind die Piraten eine feste Größe in der gesamten deutschen Parteienlandschaft.
Nein, bis dahin werden sie sich noch nicht deutschlandweit etabliert haben, aber später.
Nein, das ist nur ein vorübergehender Trend, die Piraten werden sich gar nicht in ganz Deutschland etablieren können.
Zwischenergebnis

Ihre Knowledge Base - Ihre Themen

Sie haben Themenvorschläge für die Knowledge Base? Haben eine Meinung zu GULP? Ab damit an die Redaktion!

Die GULP Service-Tools

Knowledge Base Archiv

Alle Artikel im Überblick

Geschützter Bereich

Mit diesem Icon gekennzeichnete Angebote sind exklusiv für Freiberufler mit GULP Profil. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Passwort geschützter Bereich

Zugangsdaten vergessen Noch kein GULP Profil?

Besuchen Sie uns auf Facebook, Twitter, Xing oder Google+!

GULP bei Facebook GULP_News bei Twitter GULP bei Xing GULP bei Google+

Für die Teilnahme an den mit diesem Icon gekennzeichneten Diensten melden Sie sich mit den Zugangsdaten an.
Zugangsdaten vergessen? | Noch kein GULP Profil?
Über GULP: Mehr als 3.000 Kunden, 75.000 eingetragene IT-Experten, davon 10.500 mit Schwerpunkt Engineering, und über 1.000.000 abgewickelte Projektanfragen: GULP ist die wichtigste Quelle für die Besetzung von IT-/Engineering-Projekten mit externen Spezialisten im deutschsprachigen Raum. Zusätzlich zu den Dienstleistungen einer modernen Personalagentur bietet GULP ein umfassendes Online-Portal mit Informationen und Services für die Teilnehmer im Markt.