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Umfrage-Ergebnis

Scheinselbstständigkeit: Änderung durch Neuregelung?

(Juni 2002)

Im Jahr 2000 schlugen die neuen Bestimmungen zur Regelung der Scheinselbstständigkeit große Wellen. Seither bestimmt diese Gesetzeskorrektur die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Ebenfalls wurden die Möglichkeiten zur Befreiung von der Sozial- bzw. Rentenversicherungspflicht, insbesondere bei Existenzgründern, neu geregelt.

Doch was hat sich konkret für den IT-Freiberufler seit der Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit geändert? GULP bedankt sich bei den insgesamt 158 Teilnehmern, die vom 31.05. bis 11.06.2002 unsere Frage beantworteten.

 

Scheinselbstständigkeit: Was hat sich für Sie durch die Neuregelung im Jahr 2000 geändert?
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rot - eigentlich nichts eigentlich nichts 58%
blau - mehr Sorgfalt mehr Sorgfalt bei den Formulierungen der Verträge 24%
grün - Wechel der Auftraggeber musste häufiger den Auftraggeber wechseln 6%
orange - Mitarbeiter eingestellt habe deswegen Mitarbeiter angestellt 3%
lila - aktive Akquise betreibe deswegen mehr aktive Akquise 4%
hellblau - Rentenversicherer wurde als Rentenversicherungspflichtiger eingestuft 2%
schwarz - Scheinselbstständiger wurde als Scheinselbstständiger eingestuft 3%
 

Das Ergebnis ist eindeutig: Für die Mehrheit (58 Prozent) der IT-Freiberufler scheint sich durch die Neuregelung nichts geändert zu haben. Ein Viertel der Befragten (24 Prozent) lässt seither mehr Sorgfalt bei der Prüfung der Vertragsformulierungen walten. Sechs Prozent wechselten häufiger ihren Auftraggeber, vier Prozent haben ihre aktive Akquise verstärkt und drei Prozent mussten Mitarbeiter einstellen, um nicht als Scheinselbstständige zu gelten.

Interessant ist, dass aufgrund der viel diskutierten Gesetzeskorrektur doch nur zwei Prozent der Befragten als Rentenversicherungspflichtige und drei Prozent als Scheinselbstständige eingestuft wurden. Alles in allem kann man somit behaupten: Scheinselbstständigkeit ist für die Mehrheit der IT-Freiberufler kein heikles Thema.

 



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