Vor drei Jahren schlug die Gesetzeskorrektur zu Regelung der
Scheinselbstständigkeit große Wellen.
Was ist daraus geworden?
Bei den beiden, von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA)
herausgegebenen BfA Bescheinigungen handelt es sich jeweils um ein
Statusfeststellungsverfahren. In dem wird von Amts wegen überprüft,
ob ein Freiberufler in einem sozialversicherungspflichtig abhängigen
Beschäftigungsverhältnis steht (Formular: V027), respektive
ob er der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt (Formular:
V023).
Ziel dieser Umfrage war es zu ermitteln, ob und inwieweit sich
der Umgang mit BfA Bescheinigungen im Projektmarkt inzwischen eingebürgert
hat. GULP bedankt sich bei den insgesamt 281 Teilnehmern.
Besitzen Sie die
BfA Bescheinigung?
Ja 33%
Nein 67%
Wie häufig
wurde die BfA Bescheinigung bisher von einem Projektanbieter gefordert?
noch nie 78%
einmal 13%
weniger als 5 % der Projektangebote. 4%
zwischen 5 und 10 % der Projektangebote. 1%
zwischen 10 und 20 % der Projektangebote 1%
über 20% der Projektangebote 3%
Zwar besitzt immerhin ein rundes Drittel (33 Prozent) der Freiberufler
die BfA Bescheinigung, allerdings wurden 78% noch nie von einem Projektanbieter
danach gefragt und 91% höchstens einmal. Es hat also ganz den
Anschein, dass sich diese Bescheinigungen in der Praxis nicht durchsetzen
konnten.
Kommentare zu diesem Artikel:
"Hallo !!! Hab Euch schnell und einfach gefunden und freu mich darüber, daß es Eure Seite gibt !!! So weiß ich jtzt noch mehr als vorher, Danke !!! Super Info´s, weiter so !!!
Gruß aus Bremen, Chantal (26/Promoterin) (März 2004)"
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