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Entwickler von Anwendersoftware jetzt auch Freiberufler?

Urteil des Bundesfinanzhofes / Interview mit Peter Brenner und Dr. Benno Grunewald

(September 2004)
 

Freiberufler oder nicht? Die lange erwartete Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 04.05.2004, Az. XI R 9/03) zur Frage der Differenzierung zwischen Anwender- und Systemsoftware ist da.

Der BFH gibt darin seine über 15 Jahre währende Rechtsprechung auf, als Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler in der IT zwingend die Entwicklung von Systemsoftware zu verlangen. Damit werden auch Selbstständigen, die bislang für sich keine Chance sahen, als Freiberufler anerkannt zu werden, neue Möglichkeiten eröffnet, von der Gewerbesteuer befreit zu werden.

Über die Folgen des Urteils befragte GULP den Sachverständigen und Existenzgründungsberater Peter Brenner sowie Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald.



GULP Was war der Auslöser für dieses schon fast revolutionär zu nennende Urteil des Bundesfinanzhofes?

Dr. Grunewald

Hintergrund der Entscheidung war der Fall eines selbstständigen IT-Beraters, der im Rechtsstreit mit dem Finanzamt um seine Freiberuflichkeit vor dem Finanzgericht gewonnen hatte. Das Finanzgericht ließ allerdings die Revision zu, da es die Frage nach der Unterscheidung zwischen Anwender- und Systemsoftware für allgemein klärungsbedürftig hielt. Die vom Finanzamt daraufhin eingelegte Revision hat der BFH am 8. September 2004 zurückgewiesen und damit dem Selbstständigen endgültig Recht gegeben.
GULP Welche Konsequenzen ergeben sich für Selbstständige in der IT?

Brenner

Der BFH trifft in dieser Entscheidung mehrere Feststellungen, die von enormer Tragweite sind. So heißt es nunmehr: "Ein selbständiger Diplom-Informatiker, dessen Ausbildung der Berufsausbildung der Ingenieure vergleichbar ist, übt seit Anfang der 90er-Jahre eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch dann aus, wenn er (vorwiegend) Anwendersoftware entwickelt. Die bis zum 8. September 2004 gültige gegenteilige Rechtsprechung des BFH ist insoweit durch die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse überholt."
Dr. Grunewald Das wird auch dadurch begründet, dass das typische Berufsbild des Diplom-Informatikers, das ursprünglich stark theoretisch ausgerichtet war, bereits im Streitjahr 1991 seinen Schwerpunkt von der Systemsoftwareentwicklung auf das Gebiet der Anwendersoftwareentwicklung verlagert hat. Gegenstand der Forschungs- und Lehrtätigkeiten an den Hochschulen ist zunehmend die Entwicklung von großen und komplexen Anwendersoftwaresystemen geworden.
GULP Wird damit jede Art von Softwareentwicklung als freiberuflich anerkannt?
Dr. Grunewald Nein, denn der BFH stellt fest, dass „nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware eine freiberufliche im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist. Der BFH verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Entscheidungen der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz (EFG 2002, 1046) und Baden-Württemberg (EFG 2001, 1449), in welchen von "Trivialsoftware" die Rede ist, die keine ingenieurähnliche Tätigkeit begründen soll.
Brenner

>> Die Entwicklung von Trivialsoftware erfüllt diese Ansprüche nicht. <<

Damit verlangt der BFH, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise entwickelt, also Planung, Konstruktion und Überwachung. Die Entwicklung von "Trivialsoftware" erfüllt diesen Anspruch nicht.
GULP Spielt denn dann die Ausbildung noch eine Rolle?
Dr. Grunewald In jedem Fall. Hierzu stellt der BFH fest, dass der Steuerpflichtige, der kein Absolvent einer Hochschule oder Fachhochschule ist, eine vergleichbare Tiefe und Breite seiner Vorbildung nachweisen muss. Diesen Nachweis kann er laut BFH durch Belege über erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen.
GULP Das klingt etwas schwammig.
Brenner: Stimmt, denn all diese Nachweise sind unseres Erachtens nicht dazu geeignet die geforderte Tiefe und Breite zu belegen. Vielmehr können sie in eine Sackgasse führen, womit die Ablehnung des Freiberuflerstatus verbunden wäre. Das Studium der Informatik besteht ja aus bis zu 13 Themenblöcken, welche letztlich die Breite ausmachen. Und diese Breite soll erreicht werden mit Fortbildungsveranstaltungen oder praktischen Arbeiten? Ich halte dies für sehr bedenklich, ebenso die erwähnte Art von Wissensprüfung, die einem Glücksspiel gleicht: Der Gutachter, der die Prüfung durchführt, wird nur eine kleine zufällige Kollektion von Fragen stellen können. Die Beantwortung dieser Fragen ist deshalb alles andere als ein seriöses Indiz für das Breitenwissen des IT-Autodidakten.
GULP In dieser unsicheren Situation – welche Tipps zum Ausbildungsnachweis geben Sie selbständigen Informatikern?
Brenner

>> Jeden Mosaikstein des Ausbildungsweges dokumentieren. <<

Am strategisch günstigsten ist es, jeden Mosaikstein des Ausbildungsweges zu dokumentieren. Begonnen beim höchsten Schulabschluss bis hin zum Wissenstransfer in den Projekten ergibt sich so ein fundiertes Gesamtbild. Wenn diese Dokumentation noch durch die positive Stellungnahme eines Gutachters ergänzt wird, sollte das zuständige Finanzamt schnell überzeugt sein.
GULP Ist das "KO"-Kriterium „Anwendersoftware“ jetzt aus der Welt geschafft?
Dr. Grunewald In der Tat erhalten Selbstständige, die in diesem Bereich tätig sind, echte Chancen auf Anerkennung als Freiberufler. Der BFH setzt mit dieser Entscheidung aber auch einen neuen Maßstab, der neue Fragen aufwirft.
GULP Zum Beispiel was genau heißt „qualifizierte Software“? Und was ist eine „klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise“? Und wie soll dies vom Selbstständigen belegt werden?
Dr. Grunewald Genau. Der Hinweis auf den Begriff der "Trivialsoftware" jedenfalls dürfte diese Fragen und das Problem nicht wirklich lösen, da in Anlehnung an die Einkommensteuerrichtlinien hierunter lediglich Software als geringfügiges Wirtschaftsgut unter 410 Euro verstanden wird. Da dies nur auf Standardsoftware großer Stückzahl zutrifft, die nebenbei bemerkt heute wohl auch in „klassischer ingenieurmäßiger Vorgehensweise“ erstellt wird, kann dies den üblichen Leistungen der IT-Selbstständigen in Projekten nicht gerecht werden.
Brenner Wenn man also genau hinschaut, erkennt man, dass nur die Hürde "Systemsoftware" durch die kaum niedrigere Hürde "qualifizierte Software / klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise / ingenieurvergleichbare Tätigkeit" ersetzt worden ist – sofern der Selbstständige darlegt, auf dem Gebiet der Anwendersoftware tätig zu sein.
GULP Das klingt kompliziert. Ist es zukünftig dennoch einfacher, als Freiberufler anerkannt zu werden?
Brenner

>> Nunmehr ist die Argumentation
zweigleisig möglich. <<

Nur bedingt. Allerdings eröffnet die Entscheidung des BFH zweifellos auch neue Chancen für Selbstständige in der IT als Freiberufler anerkannt zu werden, denn nunmehr ist die Argumentation zweigleisig möglich: Entweder der Selbstständige begründet – wie gehabt - seine Freiberuflichkeit mit dem Argument "Systemsoftware" – oder aber er geht den Weg als Anwendersoftwareentwickler und belegt, dass er keine "Trivialsoftware", sondern "qualifizierte Software" entwickelt.
GULP Und welcher Weg ist der bessere?
Brenner Welche der beiden Möglichkeiten in Betracht kommt, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. So kann unter Umständen auch ein mehrstufiges Vorgehen sinnvoll sein – in jedem Fall ist die Durchsetzung des Freiberuflerstatus zwar chancenreicher, aber keineswegs leichter geworden. Entscheidend ist eine strategisch und methodisch ausgerichtete Beweisführung, die ohne professionelle Hilfe eines Gutachters und in der Informatik ausgebildeter Rechtsanwälte vom Einzelnen kaum zu erbringen sein wird.
GULP Was bedeutet die neue Situation für den IT-Experten in seinem Verhältnis zum Finanzamt?
Brenner Nun, Die Finanzbeamten sind nicht zu beneiden, denn bedingt durch die zukünftigen noch vielfältigeren aber unpräzisen Kriterien wird deren Ohnmacht weiter verstärkt, zumal sie die vom BFH vorgegebenen Begrifflichkeiten zur Entscheidungsfindung heranziehen müssen. Deren Ergebnisse dürften in Zukunft für Informatiker genauso unbefriedigend sein wie bisher.
GULP Kann ein Selbstständiger für die Vergangenheit seinen Status von gewerblich auf freiberuflich ändern?
Dr. Grunewald

>> Eine rückwirkende Anerkennung ist möglich. <<

Da der konkrete Streitfall, der dieser Entscheidung zugrunde lag, auf das Jahr 1991 zurück geht, gilt die neue Rechtsprechung ab diesem Datum. Daher ist auch eine rückwirkende Anerkennung möglich, wenn zum Beispiel Gewerbesteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, ein Einspruchs- oder Klageverfahren läuft oder eine Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Aber auch bestandskräftige Bescheide können unter Umständen noch geändert bzw. aufgehoben werden, wenn die Option "Neue Tatsachen" in Betracht kommt. Daher sollte jeder Selbstständige, der noch nicht explizit vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt ist, seine Chancen prüfen bzw. prüfen lassen, sich von der Gewerbesteuer zu befreien.
GULP Gilt dies auch für Informatiker, die in anderen Bereichen tätig sind? Wie sind diese steuerlich einzustufen?
Brenner Tätigkeiten in den Bereichen Beratung, Projektleitung, Coaching, Customizing oder ähnlichem liegen nicht direkt im Softwarebereich und werden von dieser BFH-Entscheidung ganz offensichtlich nicht erfasst. Hier ist möglicherweise wie bisher die Argumentation „Systemsoftware“ aussichtsreicher.
GULP Sehr geehrte Herren, vielen Dank für das Gespräch.


Nähere Informationen zum Thema bei:
Dr. Benno Grunewald, E-Mail: rechtsanwalt@dr-grunewald.de, www.dr-grunewald.de extern .
Peter Brenner, E-Mail: peterbrenner@t-online.de, www.svkanzlei.de extern .



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Kommentar zum Artikel

"Trifft die Tatsachen - wenn auch im Einzelfall der 'Aufwand', die eigene Qualifikation und Art der Tätigkeit nachzuweisen, den finanziellen Vorteil durch den Wegfall der Gewerbesteuer überwiegen dürfte. (April 2005)"

"Das ist zwar ein sehr interessantes Urteil, die Bedeutung wird aber möglicherweise überschätzt! Zwar zahlen Gewerbetreibende Gewerbesteuer, auf der anderen Seite zahlen sie jedoch erheblich weniger Einkommensteuer als Freiberufler. Dies liegt daran, dass die Gewerbesteuerzahlungen auf zweifache Weise zu einer Reduzierung der Einkommensteuer führen (1. Gewerbesteuer ist Betriebsausgabe und reduziert den Gewinn; 2. Es erfolgt eine zusätzliche Einkommensteuerreduzierung in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages). Natürlich gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen: Keine Bilanzierungspflicht, keine IHK-Beitäge. Aber: Bevor jemand mit großen Einsatz beim Finanzamt versucht, den Freiberufler-Status zu erreichen: Mit gespitztem Bleistift genau nachrechnen und prüfen!!! Im Extremfall - bei hohem Einkommensteuersatz einerseits und niedrigem Gewerbesteuerhebesatz andererseits - kann die Gesamtsteuer eines Gewerbetreibenden sogar niedriger sein als die eines vergleichbaren Freiberuflers. (Dezember 2004)"

"Dieses Urteil ist sehr beruhigend für mich als in der IT tätige Dipl. Mathematikerin - vielen Dank für das interessante Interview. Aber, was ich nicht ganz verstehe, ist die Herausnahme von Beratung und Projektleitung, da ein diplomierter Bauingenieur, der als freiberuflicher Bauleiter tätig ist, Leistungen im Bereich Beratung und Projektleitung durchführt und nicht Entwicklung (Planung/ Konstruktion) betreibt. (Oktober 2004)"

"Super! Diese Information ist äußerst wichtig! habe auch Einspruch eingelegt!!!! Danke! (Oktober 2004)"

"Einmal über den Tellerrand von Gulp geschaut fällt mir in letzter Zeit wiederholt auf, dass ich in den unterschiedlichsten Medien auf Artikel treffe, die ich so oder in leicht abgewandelter Form bereits hier gelesen habe. Das trifft auch auf dieses Interview zu und lässt mittlerweile dreierlei Schlüsse zu: Erstens sind bei GULP mittlerweile fast alle relevanten Themen und Autoren der IT versammelt, die zweitens hier scheinbar zuerst veröffentlichen und drittens die Vermutung aufdrängen, dass es genügt, regelmäßig einen Blick auf diese Plattform zu werfen. (Oktober 2004)"

"Solche Artikel kann man nur begrüssen bei dem alljährlichen Streit mit den Finanzämtern. Ich als Nichtakademiker musste bereits zum wiederholten Male mein ingenieurartige Tätigkeit nachweisen, mit immernoch offenem Resultat (Oktober 2004)"

"Renommierte Firmen, die freiberufliche Mitarbeiter suchen, werden sicher besser die Qualifikationen des Freiberuflers einschätzen können, wie es ein Finanzbeamter jemals können wird.(Oktober 2004)"

"Sehr interessant und ausgewogen interviewt, vielen Dank! Ein wichtiger Beitrag! (Oktober 2004)"

"Naja, jetzt weiß ich zwar, dass sich was geändert hat, aber nicht, was ich jetzt machen soll, um als Freiberufler anerkannt zu werden. (Oktober 2004)"

"Zum Lesen und Verstehen dieses Artikels benötige ich ja Bildungsurlaub. Was soll die Unterscheidung zwischen Entwickler und z.B. Programm-Manager, Coach, Projektleiter? Wirklich richtig geholfen hat der Beitrag nicht und das Urteil zeigt einmal mehr, was die Gerichte wirklich sind, nämlich Tombola-Veranstalter. Da war das alte römische Recht ja klarer formuliert, typisch, armes Deutschland ... (Oktober 2004)"

"13 Jahre gegen das Finanzamt gekämpft!? Hut ab! Und ein HERZLICHES DANKESCHÖN!!! Da sind wohl einige Steine ins Rollen gekommen, bzw. von so manchem Herz gefallen. Dennoch: Eine Mauer (Anwendungssoftware) ist gefallen, eine andere (...trivial...) wurde aufgebaut. Mal sehen, wie schwierig es ist diese zu überwinden. (Oktober 2004)"

"Absolut super, da ich z. Zt. genau dieses Problem mit dem FA ausdiskutiere ! Ich arbeite als selbständiger Informatiker bei ... und hatte das Problem, dem FA klarzumachen, daß ich Systemsoftware schreibe. Dieses Problem dürfte nunmehr vom Tisch sein. (Oktober 2004)"

"Das ist wie alles andere in Deutschland keine wirkliche Verbesserung, nicht mal eine wahre Änderung kann man die Entscheidung vom BFH nennen. Der Titel des Artikel suggeriert dies aber! Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe. (Oktober 2004)"

"Guten Tag, wie in einigen der Rechtsfragen mit dem Finanzamt ist auch dieses Urteil zwar juristisch gesehen ein Erfolg, jedoch lässt es wieder Platz für weitere Diskussion. Zu klären ist insbesonders - wie auch hier diskutiert wurde - der Punkt, wie der vom BFH verlangte 'Grad' der Anwendungsentwicklung verlangt werden soll. Müssen z. B. die innerhalb eines Projektzyklus erstellten Dokumente (Studienhefte, Projektplan, Pflichtenheft etc.) vorgelegt werden? Wie ist der Nachweis des vorhandenen IT-Wissens zu belegen, insbesondere für selbständige der IT, die ursprünglich aus anderen Bereichen kommen? (Oktober 2004)"

"Ein wichtiges Thema. Die Frage, ob System- oder Anwendersoftware, ist vom Tisch, es bleibt für das Finanzamt noch das 'Schlupfloch' Ausbildung! Die Gulp-Frage: 'Spielt denn dann die Ausbildung noch eine Rolle?' ist für mich nicht deutlich genung beantwortet worden, denn der Nachweis muss vom Freiberufler kommen und inwieweit das FA dem zustimmt, ist absolut willkürlich, da kann man sich auch sechs Beine ausreissen. Ich sehe darin eine Diskriminierung von Freiberuflern, die anspruchsvolle, hochqualifizierte Software und Konzepte erstellen aber nicht über ein Diplom verfügen. Was will der Gesetzgeber eigentlich? Warum legt er keine klaren Linien fest? Welches Interesse besteht, Fleiss in unsere Gesellschaft zu bestrafen? Denn Die Entwickler, ob mit oder ohne Diplom, die viele Stunden am Rechner verbringen um der deutschen Wirtschaft stabile Software zu liefern, sollten die Gelegenheit haben sich um ihre Arbeit zu kümmern und nicht ihre Zeit mit unsinniger Rechtssprechung vergeuden zu müssen, die sogar, weil über Jahre hinweg Ungewissheit herrscht, die Psyche beeinträchtigen kann.........eine gute Gelegenheit für einen Auftrag im Ausland und die deutsche Steuergesetzgebung ist Geschichte für mich, oder sollte man doch besser für mehr Gerechtigkeit kämpfen? (Oktober 2004)"

"Äußerst hilfreich, auf diesen Artikel habe ich lange 'gewartet'! Der Interviewstil gefällt mir auch. (Oktober 2004)"

"Super, aber was ist mit Ingenieuren, die SW machen, die sind a priori selbständig und gewerbesteuerbefreite Freiberufler, stimmts?! (Oktober 2004)"

"Viele Selbstständige innerhalb der IT und Telekommunikation arbeiten in Schnittstellenbereichen, z.B. als Projektleiter oder Produktmanager. Es wäre schön gewesen, wenn auch auf deren Situation kurz eingegangen worden wäre; insbesondere dann, wenn sie für diese Bereiche keine formale Ausbildung haben. (Oktober 2004)"

"Äußerst interessant und lang erwartet. (Oktober 2004)"

"Sehr informativ diese Experten-Stellungnahme zu einem schwierigen Thema. (Oktober 2004)"

"sehr interessanter Überblick über die momentane Rechtssituation. Obwohl ich mit meiner GmbH Aufstellung sehr zufrieden bin und nicht so recht verstehe, warum viele Freiberufler sein wollen, habe ich diesen Artikel als Bereicherung empfunden, und danke Gulp für die Veröffentlichung. (September 2004)"

"Ich gehe davon aus, dass das Interview mir in meiner konkreten Situation weiterhelfen wird. Bin Maschinenbauingenieur und Anwendungssoftware-Entwickler. Anwendungssoftware, die ich für die Automobil-Branche entwickle, wurde vom Finanzgericht Nürnberg als freiberufliche Tätigkeit anerkannt. Anwendungssoftware mit ebenbürtigem Qualitätsniveau, die ich für die Druckereibranche entwickle, wurde vom Finanzgericht nicht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt. Aufgrund des Artikels und des BFH Urteils werde ich an mein Finanzamt herantreten und beantragen, meine Tätigkeit vollständig als freiberuflich anzuerkennen. Leider ist das Urteil noch nicht veröffentlicht. Nach Auskunft des Bundesfinanzhofes erfolgt die Bekanntgabe erst am 29. Oktober 2004. (September 2004)"

"Sehr ausführlich, informativ. (September 2004)"

"Prima Bericht! Ich warte nun schon seit Jahren darauf, dass sich an dieser Front mal was bewegt. Danke für die Informationen. (September 2004)"

"Genial, da ich bereits Einspruch gegen meinen Gewerbesteuerbescheid eingelegt habe, ist dieser Artikel sehr informativ. (September 2004)"

 

Kommentare zu diesem Artikel:

"Trifft die Tatsachen - wenn auch im Einzelfall der "Aufwand", die eigene Qualifikation und Art der Tätigkeit nachzuweisen, den finanziellen Vorteil durch den Wegfall der Gewerbesteuer überwiegen dürfte. (April 2005)"

"Das ist zwar ein sehr interessantes Urteil, die Bedeutung wird aber möglicherweise überschätzt! Zwar zahlen Gewerbetreibende Gewerbesteuer, auf der anderen Seite zahlen sie jedoch erheblich weniger Einkommensteuer als Freiberufler. Dies liegt daran, dass die Gewerbesteuerzahlungen auf zweifache Weise zu einer Reduzierung der Einkommensteuer führen (1. Gewerbesteuer ist Betriebsausgabe und reduziert den Gewinn; 2. Es erfolgt eine zusätzliche Einkommensteuerreduzierung in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages). Natürlich gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen: Keine Bilanzierungspflicht, keine IHK-Beitäge. Aber: Bevor jemand mit großen Einsatz beim Finanzamt versucht, den Freiberufler-Status zu erreichen: Mit gespitztem Bleistift genau nachrechnen und prüfen!!! Im Extremfall - bei hohem Einkommensteuersatz einerseits und niedrigem Gewerbesteuerhebesatz andererseits - kann die Gesamtsteuer eines Gewerbetreibenden sogar niedriger sein als die eines vergleichbaren Freiberuflers. (Dezember 2004)"

"Dieses Urteil ist sehr beruhigend für mich als in der IT tätige Dipl. Mathematikerin - vielen Dank für das interessante Interview. Aber, was ich nicht ganz verstehe, ist die Herausnahme von Beratung und Projektleitung, da ein diplomierter Bauingenieur, der als freiberuflicher Bauleiter tätig ist, Leistungen im Bereich Beratung und Projektleitung durchführt und nicht Entwicklung (Planung/ Konstruktion) betreibt. (Oktober 2004)"

"Super! Diese Information ist äußerst wichtig! habe auch Einspruch eingelegt!!!! Danke! (Oktober 2004)"

"Einmal über den Tellerrand von Gulp geschaut fällt mir in letzter Zeit wiederholt auf, dass ich in den unterschiedlichsten Medien auf Artikel treffe, die ich so oder in leicht abgewandelter Form bereits hier gelesen habe. Das trifft auch auf dieses Interview zu und lässt mittlerweile dreierlei Schlüsse zu: Erstens sind bei GULP mittlerweile fast alle relevanten Themen und Autoren der IT versammelt, die zweitens hier scheinbar zuerst veröffentlichen und drittens die Vermutung aufdrängen, dass es genügt, regelmäßig einen Blick auf diese Plattform zu werfen. (Oktober 2004)"

"Solche Artikel kann man nur begrüssen bei dem alljährlichen Streit mit den Finanzämtern. Ich als Nichtakademiker musste bereits zum wiederholten Male mein ingenieurartige Tätigkeit nachweisen, mit immernoch offenem Resultat (Oktober 2004)"

"Renommierte Firmen, die freiberufliche Mitarbeiter suchen, werden sicher besser die Qualifikationen des Freiberuflers einschätzen können, wie es ein Finanzbeamter jemals können wird. (Oktober 2004)"

"Sehr interessant und ausgewogen interviewt, vielen Dank! Ein wichtiger Beitrag! (Oktober 2004)"

"Naja, jetzt weiß ich zwar, dass sich was geändert hat, aber nicht, was ich jetzt machen soll, um als Freiberufler anerkannt zu werden. (Oktober 2004)"

"Zum Lesen und Verstehen dieses Artikels benötige ich ja Bildungsurlaub. Was soll die Unterscheidung zwischen Entwickler und z.B. Programm-Manager, Coach, Projektleiter? Wirklich richtig geholfen hat der Beitrag nicht und das Urteil zeigt einmal mehr, was die Gerichte wirklich sind, nämlich Tombola-Veranstalter. Da war das alte römische Recht ja klarer formuliert, typisch, armes Deutschland ... (Oktober 2004)"

"13 Jahre gegen das Finanzamt gekämpft!? Hut ab! Und ein HERZLICHES DANKESCHÖN!!! Da sind wohl einige Steine ins Rollen gekommen, bzw. von so manchem Herz gefallen. Dennoch: Eine Mauer (Anwendungssoftware) ist gefallen, eine andere (...trivial...) wurde aufgebaut. Mal sehen, wie schwierig es ist diese zu überwinden. (Oktober 2004)"

"Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel Absolut super, da ich z. Zt. genau dieses Problem mit dem FA ausdiskutiere ! Ich arbeite als selbständiger Informatiker bei ... und hatte das Problem, dem FA klarzumachen, daß ich Systemsoftware schreibe. Dieses Problem dürfte nunmehr vom Tisch sein. (Oktober 2004)"

"Das ist wie alles andere in Deutschland keine wirkliche Verbesserung, nicht mal eine wahre Änderung kann man die Entscheidung vom BFH nennen. Der Titel des Artikel suggeriert dies aber! Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe. (Oktober 2004)"

"Guten Tag, wie in einigen der Rechtsfragen mit dem Finanzamt ist auch dieses Urteil zwar juristisch gesehen ein Erfolg, jedoch lässt es wieder Platz für weitere Diskussion. Zu klären ist insbesonders - wie auch hier diskutiert wurde - der Punkt, wie der vom BFH verlangte "Grad" der Anwendungsentwicklung verlangt werden soll. Müssen z. B. die innerhalb eines Projektzyklus erstellten Dokumente (Studienhefte, Projektplan, Pflichtenheft etc.) vorgelegt werden? Wie ist der Nachweis des vorhandenen IT-Wissens zu belegen, insbesondere für selbständige der IT, die ursprünglich aus anderen Bereichen kommen? (Oktober 2004)"

"Ein wichtiges Thema. Die Frage, ob System- oder Anwendersoftware, ist vom Tisch, es bleibt für das Finanzamt noch das "Schlupfloch" Ausbildung! Die Gulp-Frage: "Spielt denn dann die Ausbildung noch eine Rolle?" ist für mich nicht deutlich genung beantwortet worden, denn der Nachweis muss vom Freiberufler kommen und inwieweit das FA dem zustimmt, ist absolut willkürlich, da kann man sich auch sechs Beine ausreissen. Ich sehe darin eine Diskriminierung von Freiberuflern, die anspruchsvolle, hochqualifizierte Software und Konzepte erstellen aber nicht über ein Diplom verfügen. Was will der Gesetzgeber eigentlich? Warum legt er keine klaren Linien fest? Welches Interesse besteht, Fleiss in unsere Gesellschaft zu bestrafen? Denn Die Entwickler, ob mit oder ohne Diplom, die viele Stunden am Rechner verbringen um der deutschen Wirtschaft stabile Software zu liefern, sollten die Gelegenheit haben sich um ihre Arbeit zu kümmern und nicht ihre Zeit mit unsinniger Rechtssprechung vergeuden zu müssen, die sogar, weil über Jahre hinweg Ungewissheit herrscht, die Psyche beeinträchtigen kann. ........eine gute Gelegenheit für einen Auftrag im Ausland und die deutsche Steuergesetzgebung ist Geschichte für mich, oder sollte man doch besser für mehr Gerechtigkeit kämpfen? (Oktober 2004)"

"Äußerst hilfreich, auf diesen Artikel habe ich lange "gewartet"! Der Interviewstil gefällt mir auch. (Oktober 2004)"

"Super, aber was ist mit Ingenieuren, die SW machen, die sind a priori selbständig und gewerbesteuerbefreite Freiberufler, stimmts?! (Oktober 2004)"

"Viele Selbstständige innerhalb der IT und Telekommunikation arbeiten in Schnittstellenbereichen, z.B. als Projektleiter oder Produktmanager. Es wäre schön gewesen, wenn auch auf deren Situation kurz eingegangen worden wäre; insbesondere dann, wenn sie für diese Bereiche keine formale Ausbildung haben. (Oktober 2004)"

"Äußerst interessant und lang erwartet. (Oktober 2004)"

"Sehr informativ diese Experten-Stellungnahme zu einem schwierigen Thema. (Oktober 2004)"


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