| GULP |
Herr Dr. Grunewald, hat sich die
Frage „gewerblich“ oder „freiberuflich“ für
Selbstständige in der IT erledigt? |
| Dr. Grunewald |
Keinesfalls, denn es gibt nach wie vor gravierende
Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Dies betrifft
sowohl die Gewerbesteuer als auch andere Aspekte, wie z. B. die Zwangsmitgliedschaft
in der IHK oder die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. In
all diesen Punkten haben Freiberufler entscheidende Vorteile. |
| GULP |
Die Gewerbesteuer ist seit 2001
erheblich reduziert worden. Warum sollte man sie dennoch vermeiden?
|
| Dr. Grunewald |
Es ist richtig, dass es seit 2001 eine teilweise
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gibt, was zu
einer deutlichen Verringerung der effektiven steuerlichen Belastung
führt. Somit zahlen viele Selbstständige nur noch relativ
geringe Gewerbesteuerbeträge. |
| GULP |
Das hört sich doch gut an. |
| Dr. Grunewald |
Schon, aber es wird auch in Zukunft Selbstständige
geben, die mehrere tausend Euro pro Jahr zu zahlen haben. Dies stellt,
neben anderen Kosten, für gewerblich Tätige eine zusätzliche
Belastung dar, die sie, zumal in der momentanen Situation, nicht
weiterfakturieren können. |
| GULP |
Sie haben noch weitere Nachteile
der Gewerblichkeit erwähnt. |
| Dr. Grunewald |
Jeder als gewerblich eingestufte Selbstständige
ist per Gesetz Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Diese Mitgliedschaft ist ein Zwang und soll, wie das Bundesverfassungsgericht
erst kürzlich entschieden hat, verfassungsgemäß
sein.
>> "Die Mitgliedschaft
in der IHK bringt dem IT-Selbstständigen keinerlei
Vorteile." << |
|
Die Beiträge an die IHK sind gewinnabhängig und können
pro Jahr im vierstelligen Euro-Bereich liegen. Da dem IT-Selbstständigen
diese Mitgliedschaft keinerlei Vorteile bringt, sind diese Beiträge
anders sicherlich erheblich besser investiert. |
| GULP |
Und warum stellt die Buchführungs-
und Bilanzierungspflicht einen Nachteil dar? |
| Dr. Grunewald |
Mit der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
sind für den Selbstständigen zusätzliche Aufwände
verbunden. Entweder er macht die Buchführung selbst und erstellt
auch die Bilanz – das kostet Zeit und Mühe und damit indirekt
auch Geld. Oder er beauftragt einen Steuerberater – und das
kostet ganz direkt Geld, da Steuerberater in der Regel nicht umsonst
arbeiten. |
| GULP |
Die Nachteile häufen sich. |
| Dr. Grunewald |
Ja, und es gibt noch mehr. So wird
der Gewerbetreibende im Gegensatz zum Freiberufler nach dem Prinzip
der „Soll-Versteuerung“ behandelt. Dies bedeutet, dass
er bereits im Moment der Entstehung einer Forderung diese versteuern
muss. |
| GULP |
Was heißt das konkret? |
| Dr. Grunewald |
Das bedeutet, dass der als gewerblich
eingestufte Selbstständige sofort Umsatzsteuer zahlen muss, wenn
er eine Rechnung schreibt. Und das, obwohl er noch keinen Cent erhalten
hat. Außerdem muss er seine Forderung bilanzieren und damit
in dem jeweiligen Jahr versteuern. Damit ist ein Verlagern von Einnahmen
z. B. am Ende eines Jahres in das nächste Jahr nicht mehr möglich.
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| GULP |
Und beim Freiberufler? |
| Dr. Grunewald |
>> "Durch die Ist-Versteuerung
ist der Freiberufler erheblich flexibler als der Gewerbetreibende."
<<
|
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Für den gilt die „Ist-Versteuerung“. Erst, wenn das
geforderte Honorar auf seinem Konto gutgeschrieben ist, wird es steuerlich
erfasst. Damit ist der Freiberufler erheblich flexibler als der Gewerbetreibende.
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| GULP |
Wie bereits erwähnt, gilt
die Anrechnung der Gewerbesteuer erst ab 2001. Wie sieht es mit dem
Zeitraum davor aus? |
| Dr. Grunewald |
Ein sehr wichtiger Aspekt! Vor 2001
ist die Belastung durch die Gewerbesteuer erheblich höher und
kann pro Jahr leicht im fünfstelligen DM-Bereich liegen. Das
Finanzamt kann maximal sieben Jahre rückwirkend prüfen und
die Tätigkeit als gewerblich qualifizieren. Somit sind auch noch
heute Gewerbesteuernachzahlungen von über 50.000 EUR nicht unrealistisch,
zumal die Verzinsung von 6% pro Jahr zu berücksichtigen ist.
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| GULP |
Das bedeutet, dass es für
scheinbare Freiberufler noch ein böses Erwachen geben kann? |
| Dr. Grunewald |
Genau, denn jeder Selbstständige,
der nicht explizit vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft ist -
und hier haben Einkommensteuerbescheide keine rechtliche Bindungswirkung
- ist dem Risiko dieser nachträglichen Belastung ausgesetzt. |
| GULP |
Würden Sie IT-Selbstständigen
raten, in die Offensive zu gehen und ihren Status klären zu lassen? |
| Dr. Grunewald |
>> "Rechtssicherheit
gibt letztlich nur eine Entscheidung des Finanzamtes."
<<
|
|
Dies lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Es mag manchmal
sinnvoll sein, „schlafende Hunde“ nicht zu wecken. Genauso
kann es sich aber empfehlen, die Ungewissheit zu klären. Rechtssicherheit
gibt letztlich nur eine Entscheidung des Finanzamts. |
| GULP |
Die Beurteilung eines Selbstständigen
als gewerblich oder freiberuflich erfolgt durch das Finanzamt. Wie
schwer ist es, das Finanzamt zu überzeugen? |
| Dr. Grunewald |
Die Finanzämter orientieren sich in erster Linie
an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Und der hat zwei Hürden
auf dem Weg zum Freiberufler aufgestellt: Es muss entweder ein einschlägiger
Studienabschluss vorliegen oder aber vergleichbare Kenntnisse belegt
bzw. glaubhaft gemacht werden und die selbstständige Tätigkeit
muss ganz überwiegend auf dem Gebiet der Systemsoftware liegen.
Ob sich das Finanzamt davon überzeugen lässt, hängt
sowohl von den individuellen Voraussetzungen des Betroffenen als auch
von der kompetenten fachlichen und rechtlichen Darlegung ab. |
| GULP |
Dies klingt nach einem aufwändigen
Verfahren mit ungewissem Ausgang. Lassen sich die Chancen im Vorfeld
überhaupt verbessern? |
| Dr. Grunewald |
Die Darstellung der Ausbildung und
der Tätigkeit des Selbstständigen ist sicherlich mit Aufwand
verbunden. Aber, wenn man sich die Nachteile der Gewerblichkeit anschaut,
rechtfertigt sich der Aufwand fast immer. |
| GULP |
Woher aber weiß man, dass
sich der Aufwand lohnt? |
| Dr. Grunewald |
>> "Die Chancen für
die Freiberuflichkeit stehen meist besser, als dies
Selbstständige selbst einschätzen."
<<
|
|
Natürlich sollte zu Beginn eine Einschätzung der Chancen
vorgenommen werden. Ich rate nur dann Mandanten dazu, den Weg zur
Anerkennung als Freiberufler zu gehen, wenn ich begründete Aussicht
auf Erfolg sehe. Aus meiner über 10jährigen anwaltlichen
Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Chancen für die Freiberuflichkeit
meistens erheblich besser sind, als dies der Selbstständige selbst
oder sein Steuerberater einschätzen. |
| GULP |
Hat sich die rechtliche Situation
der Selbstständigen hinsichtlich der Gewerbesteuerpflicht im
Lauf der Zeit eher verbessert oder eher verschlechtert? |
| Dr. Grunewald |
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
hat sich seit seinen Entscheidungen aus den Jahren 1989 und 1991 nicht
wesentlich verändert. Allerdings haben in den vergangenen zwei
Jahren mehrere Finanzgerichte entschieden, dass die Unterscheidung
zwischen Anwendersoftware- und Systemsoftwareentwicklung nicht mehr
aufrecht zu erhalten ist. Dies stellt eine deutliche Verbesserung
der Erfolgsaussichten auf Anerkennung als Freiberufler dar. |
| GULP |
Die Finanzgerichte sind also für
die IT-Selbstständigen? |
| Dr. Grunewald |
Nun, man muss bedenken, dass die
Entscheidungen von Finanzgerichten für Finanzämter nicht
bindend sind. Ich habe jedoch erst vor kurzem in einem Fall erlebt,
dass sich ein Finanzamt auf eben eine dieser neueren Entscheidungen
bezieht und die Frage nach Anwender- bzw. Systemsoftware nicht mehr
stellt. |
| GULP |
Stellt die Beschäftigung
von Mitarbeitern für Freiberufler ein Risiko dar, ihren Status
zu gefährden? |
| Dr. Grunewald |
Jeder Freiberufler kann eigene Mitarbeiter
beschäftigen oder Subunternehmer einsetzen. Entscheidend ist,
dass er die Verantwortung für diese Mitarbeiter übernimmt
und eine fachliche Kontrolle ausübt. Schließlich beschäftigen
zahlreiche Freiberufler wie z. B. Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte
eigene Mitarbeiter, ohne dass dies deren Status als Freiberufler in
Frage stellen würde. |
| GULP |
Welchen Rat können Sie aus
Ihren Erfahrungen abschließend IT-Selbstständigen in der
Frage „gewerblich“ oder „freiberuflich“ geben? |
| Dr. Grunewald |
Grundsätzlich sollte jeder Selbstständige,
der vom Finanzamt nicht ausdrücklich als Freiberufler anerkannt
ist, prüfen oder prüfen lassen, wie seine Chancen stehen,
da es sich nach wie vor lohnt, den Status „freiberuflich“
zu erreichen. |
| GULP |
Herr Dr. Grunewald, lassen Sie
uns noch kurz über ein anderes Thema sprechen. Geraume Zeit sorgte
die Gefahr der Scheinselbstständigkeit für Aufregung. Zum
Jahreswechsel sind die Kriterien dafür gestrichen worden –
und keiner, so scheint es, hat es bemerkt. Warum interessiert sich
offensichtlich niemand dafür? |
| Dr. Grunewald |
>> "In der Tat scheinen
alle das Thema Scheinselbstständigkeit erfolgreich
verdrängt zu haben." << |
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In der Tat scheinen alle dieses Thema erfolgreich verdrängt zu
haben. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) weiterhin nach ihrer bisherigen Vorgehensweise
verfahren wird. Rechtlich sind zwar die fünf Kriterien zur Scheinselbstständigkeit
im Gesetz nicht mehr existent – faktisch werden sie aber mit
großer Wahrscheinlichkeit auch weiterhin von der BfA selektiv
angewandt werden. |
| GULP |
Man wird also von der BfA nicht
verschont? |
| Dr. Grunewald |
Die BfA kann ohnehin Prüfungen
auf Scheinselbstständigkeit durchführen und wird dies sicherlich,
nicht zuletzt aufgrund des zwischenzeitlich aufgebauten spezialisierten
Behördenapparates („Clearingstelle“), auch tun. Das
bereits in der Vergangenheit für Selbstständige viel größere
Risiko der Rentenversicherungspflicht hat sich dabei überhaupt
nicht verändert. Hierauf gilt es meiner Erfahrung nach auch in
Zukunft die besondere Aufmerksamkeit zu legen, ohne dabei allerdings
die Risiken der Scheinselbstständigkeit völlig aus den Augen
zu verlieren. |
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