Kurz berichtet: Abzugsbeschränkung gilt nur für häusliches Arbeitszimmer...

... und nicht für anderweitig beruflich genutzte Räume

(September 2009)
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Frühjahr dieses Jahres (VI R 15/07 externer Link vom 26.03.2009) behandelt die Abzugsfähigkeit von Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Dieses im Arbeitnehmerbereich ergangene Urteil ist wegen seiner grundlegenden Aussagen auch für IT-Freiberufler wichtig, da die Abzugsbeschränkungen für ein "häusliches Arbeitszimmer" auch für Selbstständige gelten.
Der Fall
 
Im BFH-Fall war ein Diplom-Ingenieur für die Firma A (Arbeitgeber) nichtselbstständig tätig. Er war dort für die Beratung, den Verkauf und die Betreuung zuständig. Seine Tätigkeit führte er ausschließlich von seinem Wohnsitz aus aus. Dabei handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, dessen Obergeschoss er und seine Frau zu Wohnzwecken nutzen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2003) machte der Dipl.-Ing. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. Bei dem Arbeitszimmer handelt es sich um die im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses gelegenen Räume. Er machte für ein Büro, ein Kaminzimmer, ein Besprechungszimmer, ein Archiv und ein Bad Aufwendungen für ein Arbeitszimmer geltend.
Das Urteil
 
Das Finanzamt stellte auf Grund einer Ortsbesichtigung fest, dass diese Räume keinen überwiegenden Wohncharakter besaßen, berücksichtigte allerdings nur 1.250 Euro Höchstbetrag. Das Finanzgericht kam zu dem Ergebnis, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellte, berücksichtigte aber nur die Aufwendungen für das Büro und für das Archiv. Der BFH aber verwies die Angelegenheit an das Finanzgericht zurück und stellte folgende amtliche Leitsätze fest:
Die Leitsätze des Bundesfinanzhofs (BFH)
 
1. Ein Raum, der ein häusliches Arbeitszimmer ist, ist anderen beruflich genutzten Zimmern im Haus abzugrenzen.

2. Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind. Dies trifft u.a. auf als Lager, Werkstatt, Arztpraxis oder Ausstellungsraum genutzte Räume zu.

3. Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich unbeschränkt als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG externer Link abziehbar. Nach allgemeinen Grundsätzen ist aber zusätzlich erforderlich, dass die betreffenden Räumlichkeiten nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Begehrt der Steuerpflichtige den Werbungskostenabzug für mehrere in seine häusliche Sphäre eingebundene Räume, ist die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich für jeden Raum gesondert vorzunehmen – außer, wenn sie eine funktionale Einheit bilden, das heißt, nahezu identisch genutzt werden.
Fazit
 
Gelten die übrigen Räume als "beruflich genutzt" und bilden sie auch keine "funktionale Einheit", unterliegen die Aufwendungen für diese Räume nicht den Abzugsbeschränkungen eines Arbeitszimmers.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Florian Schmidl externer Link. Er ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2009 Florian Schmidl

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sobald das Urteil wegen des Lehrerpaares bzgl. Arbeitszimmer da ist, werde ich, wenn mir das Urteil nicht zusagt, wieder vor dem BFH auftauchen. Wenn ihr alle so unzufrieden seid: Warum klagt ihr nicht selbst gegen die Bescheide? Die Kosten sind auch ohne Rechtsschutz sehr überschaubar. Das FG urteilt sicherlich zugunsten des FA, der BFH denkt dann etwas genauer drüber nach. Ich weiß auch nicht, ob vom FA praktisch verlangt werden kann, dauernd das Arbeitszimmer wohntauglich zu machen, wenn man es mal nicht zur "eigentlichen Arbeit" nutzt. Ich bin seit einigen Monaten nahezu durchgängig im Home Office. Beim nächsten Projekt werde ich ganz sicher nicht mein Arbeitszimmer "auflösen", um es beim übernächsten Projekt wieder einzurichten. Das FA wird solche Argumente nicht einsehen, beim BFH hat man da mehr Chancen. Wie gesagt: Wenn mir das Lehrer-Urteil nicht zusagt, werde ich klagen und das auch bis zum BFH durchziehen. Auch ohne Rechtsschutz. Wäre nur schön, wenn andere das auch mal machen würden, anstatt nur zu meckern und klein bei zu geben. (Juni 2010)"

"Hallo, ich weiß nicht woher hier die überwiegend schlechten Kommentare im Forum kommen. Das Urteil ist gut für uns FBler. Weil neben dem Arbeitszimmer auch alle weiteren Kosten abgesetzt werden können. Es kann also neben dem Arbeitszimmer auch noch ein Besprechungszimmer, ein Lager, ein Pausenraum, einen Serverraum, ... geben. (Oktober 2009)"

"Ich hab's leider nicht ganz verstanden. Ist "häusliches Arbeitszimmer" und "beruflich genutzt" etwas anderes oder meint es das Gleiche? Wenn es nicht das Gleiche ist, muss ich dann nur nachweisen, dass ich meine Räumlichkeiten "beruflich nutze", um sämtliche Kosten vollständig als Betriebsausgaben ansetzen zu können? Den Satz des Fazits habe ich gelesen, aber was bedeutet das nun konkret? Ich würde mir wünschen, dass dieses Juristen-Deutsch in verständliche Umgangssprache übertragen wird und zumindest im Fazit eine verwertbare Information mitgegeben wird. In meinem konkreten Fall hat das FA übrigens (nach einem Schreiben von mir) anerkannt, dass ich ein Zimmer als Büro nutze. Ich kann bislang alle Kosten als Betriebsausgaben abziehen. (Oktober 2009)"

"Vom schamlosen Ausnutzen kann man wohl nur von Seiten des Staates reden!! Der Staat ist wohl der Annsicht, jeder Freiberufler könne von einer grünen Wiese aus seine Geschäfte tätigen, toll daß man uns noch ein Telefon zubilligt!! (Oktober 2009)"

"Vielen Dank für den Artikel. Sehr interessant (und nicht zu lang!). Es zeigt leider auch, daß der Staat extrem geldgierig geworden ist. Er begründet diese immense Geldgier mit Einsätzen in Afghanistan, Zahlungen zum Wiederaufbau des ehem. Jugoslawien und Iraks, heftige Zahlungen an EU und IWF, hohe Arbeitslosenzahlen (berechtigt), Rettung der, zumeist staatlichen (?!?), Banken und ähnlicher Geräte (HRE, Opel) wegen der amerikanischen Krise -- die erzeugt wurde durch eine Geldausschüttung der FED Anfang dieses Jahrtausends unter Busch, um die Wirtschaft vor einer Rezession zu schützen, die wir 7 Jahre später, also jetzt, bekommen haben. Wahrscheinlich brauchen wir auch wieder viel Geld für den kommenden Iran-Krieg. Da reicht das Gelddrucken (durch den Trick des fast zinslosen Geldausleihens der Notenbanken an die anderen Banken oder, wie in England und USA, durch Kaufen der eigenen Staatsanleihen) leider nicht. So werden uns solche Haarspaltereien und Kämpfe mit dem Oberfeind Finanzamt auf lange Sicht nicht erspart bleiben. (Oktober 2009)"

"Die Gesetze entstehen ja letztlich nicht nur um den Betroffenen das Leben und Arbeiten schwerer zu machen, sondern entstehen aus einem Kontext heraus. Würden von Gesetzeswegen keine Einschränkungen existieren, kann man sich darauf einstellen, dass es schamlos ausgenutzt wird. (Oktober 2009)"

"Bei allen Selbständigen sollte das häusliche Arbeitszimmer voll absetzbar sein, wenn kein zusätzliches Büro zur Verfügung steht. Mein Büro ist im häuslichen Arbeitszimmer (PC, Fax, Drucker, Scanner, Telefon, Internet, IT-Bücher und Wörterbücher, Arbeitsunterlagen, usw.) (Oktober 2009)"

"Als IT-Freiberufler erbringe ich meine Leistungen direkt beim Kunden oder Remote. In jedem Fall muß ich meine Verwaltungsarbeiten von zu Hause aus erledigen. Nur dort kann ich meine Unterlagen, die ja gegebenenfalls auch für das Finabnzamt von Interesse sind, vorhalten. Ein Außer-Haus-Büro erzeugt Wirkungen, die z.B. unter Umweltaspekten kontraproduktiv sind. Auch vom Ernergieverbrauch und vom Landschaftsverbrauch her ist ein solches Büro kontraproduktiv. Nun ja, Personen die sich Arbeiten nur außer Haus vorstellen können, für die ist ein InHaus arbeiten außerhalb der Denkfähigkeit. (Oktober 2009)"

""Der kleine Selbstständige, Freiberufler etc. ist letztendlich immer der Dumme". Wo und wann sollen diese bürospezifischen Arbeiten, z.B. Angebote, Ausarbeitungen, Buchhaltungen, Schriftverkehr etc. etc. erledigt werden? Eine entsprechende Antwort erübrigt sich wohl in dieser Sache. Ich kann dem v.g. Kommentar nur voll zustimmen. (Oktober 2009)"

"Leider nicht verstanden. Man verwende möglichst doppelte Verneinung, definiere schwierige Begriffe um den Leser zu verwirren und erkläre das als Fazit. (Oktober 2009)"

"Bei allen Selbständigen sollte das häusliche Arbeitszimmer voll absetzbar sein, wenn kein zusätzliches Büro zur Verfügung steht. Oder soll ich etwa beim Kunden meinen Kram erledigen? Aber auch hier zeigt sich, daß der größte Steuerbetrüger der Staat ist. (Oktober 2009)"