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Umfrage-Ergebnis: Verträge

(August 2001)
 

Zur Stichprobe: Auf jede der 14 Fragen antworteten im Schnitt 170 Freiberufler. Insgesamt gingen auf diese Weise 2362 Antworten ein. Diese Zahlen zugrunde gelegt, können die Ergebnisse als repräsentativ gelten.

An dieser Stelle sei all den motivierten Freiberuflern gedankt, die sich an unserer Umfrage beteiligten und zu den aussagekräftigen Ergebnissen beitrugen.

 

Wie lange ist Ihre Sperrfrist (Kundenschutzklausel)?
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>> 11 Monate
 
Die Kundenschutzklausel in den Verträgen der Freiberufler schreibt die Sperrfrist mit etwa einem Jahr fest.  

 

Für einen Bereich (Abteilung, Unternehmen, ...) mit welcher ungefähren Größe gilt diese Sperrfirst?
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Anzahl der Mitarbeiter prozentualer Anteil
weniger als 50 28 %
51 - 100 13 %
101 - 500 20 %
501 - 1000 13 %
1001 - 5000 13 %
mehr als 5000 13 %
 

Doch etwas überraschend, dass fast 1/3 der Freiberufler für einen so kleinen Bereich (weniger als 50 Mitarbeiter) oder gar nicht gesperrt ist.

 

 

Haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Karenzentschädigung) für die Dauer der Sperrfrist?
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Antwort Anteil
Ja 9 %
Nein 91 %
 
Eine Karenzentschädigung ist für Freiberufler nicht üblich.  

 

Wie hoch ist die Konventionalstrafe?
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>> DM 36.000
 
Vertragsverletzungen kommen teuer. Wer die Sperrklausel verletzt, muß im Schnitt DM 36.000 berappen.  

 

Wie lange muß Ihr Stundensatz laut Vertrag konstant bleiben?
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>> 7 Monate
 

Wenn es zu keiner galoppierenden Inflation kommt, läßt es sich so ganz gut kalkulieren! Der vereinbarte Stundensatz wird im Mittel für ein gutes halbes Jahr festgeschrieben.

 

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Kunde seine Verlängerungsoption wahrnehmen?
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>> 4 Wochen vor Projektende
 

Die überwiegende Mehrheit hat 4 Wochen angegeben, was als quasi Standard angesehen werden kann.

 

 

Haben Sie sich vertraglich verpflichtet, im Anschluß an das Projekt ein "vergleichbares" Angebot anzunehmen?
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Antwort

Anteil
Ja 5 %
Nein 92 %
Weiß nicht 3 %
 
Abwechslung muß sein, so gut wie kein Freiberufler verpflichtet sich ein vergleichbares Folgeprojekt anzunehmen und sich dadurch vertraglich an einen Kunden zu binden. Und die meisten Freiberufler haben sich ihren aktuellen Vertrag zumindest soweit angesehen, daß sie wissen, ob sie diese Klausel unterschrieben haben oder nicht.  

 

Gibt es eine Klausel, daß Sie nur dann bezahlt werden, wenn Ihr Vermittler vom Endkunden bezahlt wird (falls Sie über einen Vermittler tätig sind)?
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Antwort

Anteil
Ja 13 %
Nein 84 %
Weiß nicht 3 %
 
13 Prozent der Freiberufler werden nur dann bezahlt, wenn ihr Vermittler bezahlt wird und haben dann im schlimmsten Fall leider kostenlos gearbeitet. Andererseits zahlen stolze 84 Prozent der Vermittler auch dann, wenn der Endkunde nicht zahlt, müssen hier also einen potentiellen Verlust in ihre Margen einkalkulieren. Und 3 Prozent der Freiberufler haben Ihren Vertrag immer noch nicht gelesen.  

 

Hatten Sie schon jemals Probleme in Ihrer Projekttätigkeit wegen einer zweifelhaften Vertragsformulierung?
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Antwort Anteil
Ja 42 %
Nein 58 %
 
Über 40% der Freiberufler hatten also einen zweifelhaften Vertrag unterschrieben und dadurch Probleme im Projekt bekommen. Das ist ein sehr hoher Prozentsatz. Wer diese Probleme vermeiden möchte, sollte die Verträge aufmerksam studieren und im Zweifelsfall lieber auf ein Angebot verzichten.  

 

Haben Sie schon Verträge wegen einer zweifelhaften Formulierung nicht unterschrieben?
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Antwort Anteil
Nie 34 %
Manchmal 53 %
Schon öfters 13 %
 
34% haben allen vorgelegten Verträge unterschrieben. Wenn man die 42% mit Problemen im Projekt aus der vorigen Frage in Betracht zieht, liegt dies wohl weniger daran, daß die Verträge so fair gestaltet sind, sondern eher daran, daß auch zweifelhafte Verträge unterschrieben werden.  

 

Wie ist Ihr Kenntnisstand bei den für Freiberufler relevanten Verträgen?
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Antwort Anteil
Mangelhaft 15 %
Geht so 57 %
Gut 28 %
 
Nur 28% schätzen ihre Kenntnisse als gut ein. Hier besteht also echter Informationsbedarf.  

 

Haben Sie Ihren aktuellen Vertrag durch einen Anwalt überprüfen lassen?
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Antwort Anteil
Ja 16 %
Nein 84 %
 
Lediglich 16 % holen professionellen Rat in vertragsrechtlichen Fragestellungen ein. Der Rest vertraut auf die eigenen juristischen Kenntnisse.  

 

Kennen Sie einen Anwalt, der sich speziell mit Verträgen für Freiberufler auskennt?
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Antwort Anteil
Ja 17 %
Nein 83 %
 
Eine Erklärung für die Beantwortung der vorherigen Frage: 83 % der Freiberufler kennen keinen Anwalt, der sich bei Vertragsfragen auskennt. Daher können sie ihre Verträge nicht juristisch prüfen lassen und müssen sich auf die eigenen, eher mäßigen Kenntnisse verlassen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!  

 

Würden Sie Ihren Vertrag als fair bezeichnen?
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Antwort Anteil
Ja 58 %
Nein 17 %
Weiß nicht 25 %
 
Beinahe 60 % halten ihren Vertrag für fair, ansonsten hätten sie ihn sicherlich nicht unterschrieben. Dennoch ist sich ein Viertel der Freiberufler gar nicht so sicher, ob ihr Vertrag nun in Ordnung ist. Und sogar 17 % halten ihren Vertrag schlichtweg für unfair. In Sachen Vertragsrecht muß unbedingt etwas geschehen!  

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Bei der hohen Grauzone wäre manche qualifizierte anwaltliche Hilfe sicherlich angebracht. Da entsteht aber auch gleich die Frage, welcher Anwalt ist qualifiziert und woran lässt sich das ermessen? (März 2009)"

"Nachdem ich einige Verträge gesehen und auch auf so einer Basis gearbeitet habe, schälen sich zwei Probleme heraus: 1. Die Recruiter mit den Knebelverträgen schicken die guten Leute zum Teufel und liefern ihren Kunden jene Flaschen, die die Knebelverträge unterschrieben haben - eine echte Negativ-Auslese! 2. Der Dienstleister schließt einen Vertrag mit dem Recruiter, aber nicht mit dessen Kunden, kann den Kunden also nicht zum Wohlverhalten zwingen. Zum Beispiel gibt es trotzdem Recruiter, die nicht zahlen wollen, wenn ihr Kunde den Arbeitsbericht des Dienstleisters nicht unterschreibt. Das ist inakzeptabel, wenn der Kunde mogelt und der Recruiter ihm glaubt, dem ehrlichen Dienstleister aber nicht. (Februar 2006)"

"Mehr Info wäre nicht schlecht, gerade jetzt, wenn die in der letzten Zeit "angehäuften" Vermittler versuchen, die Marktlage starkt auszunutzen... (Januar 2004)"

"Interessante Einsichten - doch wie erklären sich diese Ergebnisse eigentlich? Es scheint, dass der usus der vertraglichen Praxis weitestgehend von Juristen diktiert wird. So weit so gut - oder schlecht? Die "Zwickmühle" des (deutschen) Anwalts liegt darin, dass er aus Haftungsgründen gehalten ist, als Interessenvertreter das "Optimum" für seinen Mandanten - i.d.R. den Auftraggeber - herauszuholen. Es geht also (jedenfalls zunächst) nicht um eine flexible vertragliche Basis, die den Anforderungen des Projektes Rechnung trägt, sondern um die Absicherung des "worst case"-Szenarios. Interessanterweise wissen ja beide Parteien nicht, ob dieser eintritt - Erkenntnisse der sog. Spieltheorie haben indes ergeben, dass die Spezies "Mensch" dazu neigt, Risiken gegenüber (konkret greifbaren) Mehrwerten geringer einzuschätzen. Dies dürfte der Grund sein, warum es trotz manch fragwürdigen Vertrages dennoch zur Unterschrift kommt. Zudem ist nach der Grundvorstellung des Gesetzes im "B2B"-Bereich von einer Gleichstellung der Parteien (im Gegensatz zum "Verbraucher") auszugehen - tatsächlich ist dies regelmäßig beim Freiberufler nur in der Theorie der Fall. In den U.S.A. existieren zu diesem Themenkomplex insofern interessante Ansätze, als dass der Anwalt auch als "transaction cost engineer" verstanden wird. Demzufolge ist er nicht für die juristische Absicherung eines Projektes unter dem Zeichen "worst case"-Szenario verantwortlich, sondern auch dafür, sämtliche Transaktionen im Rahmen eines Projektes kostengünstig zu gestalten. Dazu zählt unter anderem auch der konkrete Blick auf das "worst case"-Szenario, nämlich die Frage, mit welchem Aufwand, Kosten und Erfolgsaussichten innerhalb welcher Zeit ein eventueller Streit über Unstimmigkeiten aus dem Vertrag ausgetragen wird. U.S.-amerikanische Ansätze gehen aber noch weiter: So wird etwa (wissenschaftlich untermauert) die These aufgestellt, dass das klassische Vertragsverständnis in vielen Bereichen nicht mehr in der Lage ist, die Realität der Zusammenarbeit zu erfassen. Dies deshalb, weil nicht nur "obligations" geregelt werden, sondern auch und insbesondere "relations", d.h. die Beziehungen der Parteien. In Anbetracht der Dynamik des IT-Segments kann es manchesmal nur verwundern, mit welch "starren" juristischen Mitteln versucht wird, eine Verbindlichkeit herzustellen - Themen wie Informations- bzw. Kommunikationsmanagement, außergerichtliche Streibeilegung etc. finden in Deutschland eher selten Einzug in Verträge. Was fehlt also? Diese Frage läßt sich allgemein kaum beantworten, weil es immer auf das konkrete Projekt ankommt. Dennoch wäre es jedenfalls wünschenswert über Verträge in einem weiteren Verständnis nachzudenken - wie können Konflikte (bereits im Vorfeld) vermieden werden? Welche Regelungen stehen für die Austragung eines Konfliktes (vertraglicherseits) zur Verfügung? Erst dann macht es eigentlich Sinn, über konkrete, vertragliche "Sanktionen" nachzudenken. Das mag sich zunächst theoretisch anhören - die Realität spricht indes eine deutliche Sprache: So wurden in den U.S.A. etwa 1995 81 Milliarden (!) Dollar in gescheiterte IT-Projekt investiert; die Abschaffung des Nemax spricht für sich selbst - Fakt ist, dass der Konflikt allgegenwärtig ist. Dies gilt im Besonderen für die IT-Branche aufgrund der Komplexität, der Abhängigkeiten und des technischen Hintergrundes. Mit der "üblichen" vertraglichen Vorgehensweise lassen sich so eigentlich kaum "Mehrwerte" schaffen ... (November 2002)"

"Sehr interessant: Vor allem scheinen sich doch etwas mehr (zumindest in Deutschland) mit dem Thema zu beschäftigen, als ich dachte. Wenn ich mir die meisten mir angebotenen Verträge ansehe (Österreich), dann scheinen offenbar alle alles zu unterschreiben. Karenzentschädigung gibt es in Österreich nicht, allerdings soll eine Sperrfrist von mehr als 6 Monaten als "sittenwidrig" und somit anfechtbar gelten. Ich habe jedenfalls schon mehr als 1 Vertrag abgelehnt, und damit keinen Auftrag bekommen. (November 2002)"

"Artikel ist sehr informativ. Leider hat man zu wenig Zeit, sich mit dem Vertragsgebahren zu beschäftigen. Wie schon angesprochen, wären einige Informationen, wie z.B. Vertragrecht, für Freiberufler sehr wichtig. (November 2002)"


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