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Umfrage-Ergebnis: Verträge
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(August 2001)
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Zur Stichprobe: Auf jede der 14 Fragen antworteten
im Schnitt 170 Freiberufler. Insgesamt gingen auf diese Weise 2362
Antworten ein. Diese Zahlen zugrunde gelegt, können die Ergebnisse
als repräsentativ gelten.
An dieser Stelle sei all den motivierten Freiberuflern
gedankt, die sich an unserer Umfrage beteiligten und zu den aussagekräftigen
Ergebnissen beitrugen.
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| Wie lange ist Ihre
Sperrfrist (Kundenschutzklausel)? |
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>> 11 Monate
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| Die Kundenschutzklausel in den Verträgen
der Freiberufler schreibt die Sperrfrist mit etwa einem Jahr fest. |
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| Für einen
Bereich (Abteilung, Unternehmen, ...) mit welcher ungefähren
Größe gilt diese Sperrfirst? |
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| Anzahl
der Mitarbeiter |
prozentualer
Anteil |
| weniger als 50 |
28 % |
| 51 - 100 |
13 % |
| 101 - 500 |
20 % |
| 501 - 1000 |
13 % |
| 1001 - 5000 |
13 % |
| mehr als 5000 |
13 % |
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Doch etwas überraschend, dass fast 1/3 der Freiberufler für
einen so kleinen Bereich (weniger als 50 Mitarbeiter) oder gar nicht
gesperrt ist.
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| Haben Sie Anspruch
auf eine Ausgleichszahlung (Karenzentschädigung) für die Dauer
der Sperrfrist? |
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| Antwort |
Anteil |
| Ja |
9 % |
| Nein |
91 % |
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| Eine Karenzentschädigung ist für
Freiberufler nicht üblich. |
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| Wie hoch ist die Konventionalstrafe? |
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>> DM 36.000
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| Vertragsverletzungen kommen teuer. Wer
die Sperrklausel verletzt, muß im Schnitt DM 36.000 berappen. |
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| Wie lange muß Ihr Stundensatz
laut Vertrag konstant bleiben? |
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>> 7 Monate
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Wenn es zu keiner galoppierenden Inflation kommt,
läßt es sich so ganz gut kalkulieren! Der vereinbarte
Stundensatz wird im Mittel für ein gutes halbes Jahr festgeschrieben.
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| Bis zu welchem Zeitpunkt kann
der Kunde seine Verlängerungsoption wahrnehmen? |
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>> 4 Wochen vor Projektende
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Die überwiegende Mehrheit hat 4 Wochen angegeben,
was als quasi Standard angesehen werden kann.
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| Haben Sie sich
vertraglich verpflichtet, im Anschluß an das Projekt ein "vergleichbares"
Angebot anzunehmen? |
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Antwort
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Anteil |
| Ja |
5 % |
| Nein |
92 % |
| Weiß nicht |
3 % |
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| Abwechslung muß sein, so gut wie
kein Freiberufler verpflichtet sich ein vergleichbares Folgeprojekt
anzunehmen und sich dadurch vertraglich an einen Kunden zu binden.
Und die meisten Freiberufler haben sich ihren aktuellen Vertrag zumindest
soweit angesehen, daß sie wissen, ob sie diese Klausel unterschrieben
haben oder nicht. |
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| Gibt es eine Klausel,
daß Sie nur dann bezahlt werden, wenn Ihr Vermittler vom Endkunden
bezahlt wird (falls Sie über einen Vermittler tätig sind)? |
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Antwort
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Anteil |
| Ja |
13 % |
| Nein |
84 % |
| Weiß nicht |
3 % |
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| 13 Prozent der Freiberufler werden nur
dann bezahlt, wenn ihr Vermittler bezahlt wird und haben dann im schlimmsten
Fall leider kostenlos gearbeitet. Andererseits zahlen stolze 84 Prozent
der Vermittler auch dann, wenn der Endkunde nicht zahlt, müssen
hier also einen potentiellen Verlust in ihre Margen einkalkulieren.
Und 3 Prozent der Freiberufler haben Ihren Vertrag immer noch nicht
gelesen. |
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| Hatten Sie schon
jemals Probleme in Ihrer Projekttätigkeit wegen einer zweifelhaften
Vertragsformulierung? |
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| Antwort |
Anteil |
| Ja |
42 % |
| Nein |
58 % |
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| Über 40% der Freiberufler hatten also
einen zweifelhaften Vertrag unterschrieben und dadurch Probleme im
Projekt bekommen. Das ist ein sehr hoher Prozentsatz. Wer diese Probleme
vermeiden möchte, sollte die Verträge aufmerksam studieren
und im Zweifelsfall lieber auf ein Angebot verzichten. |
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| Haben Sie schon
Verträge wegen einer zweifelhaften Formulierung nicht unterschrieben? |
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| Antwort |
Anteil |
| Nie |
34 % |
| Manchmal |
53 % |
| Schon öfters |
13 % |
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| 34% haben allen vorgelegten Verträge
unterschrieben. Wenn man die 42% mit Problemen im Projekt aus der
vorigen Frage in Betracht zieht, liegt dies wohl weniger daran, daß
die Verträge so fair gestaltet sind, sondern eher daran, daß
auch zweifelhafte Verträge unterschrieben werden. |
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| Wie ist Ihr Kenntnisstand
bei den für Freiberufler relevanten Verträgen? |
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| Antwort |
Anteil |
| Mangelhaft |
15 % |
| Geht so |
57 % |
| Gut |
28 % |
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| Nur 28% schätzen ihre Kenntnisse als
gut ein. Hier besteht also echter Informationsbedarf. |
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| Haben Sie Ihren
aktuellen Vertrag durch einen Anwalt überprüfen lassen? |
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| Antwort |
Anteil |
| Ja |
16 % |
| Nein |
84 % |
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| Lediglich 16 % holen professionellen Rat
in vertragsrechtlichen Fragestellungen ein. Der Rest vertraut auf
die eigenen juristischen Kenntnisse. |
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| Kennen Sie einen
Anwalt, der sich speziell mit Verträgen für Freiberufler
auskennt? |
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| Antwort |
Anteil |
| Ja |
17 % |
| Nein |
83 % |
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| Eine Erklärung für die Beantwortung
der vorherigen Frage: 83 % der Freiberufler kennen keinen Anwalt,
der sich bei Vertragsfragen auskennt. Daher können sie ihre Verträge
nicht juristisch prüfen lassen und müssen sich auf die eigenen,
eher mäßigen Kenntnisse verlassen. Hier besteht dringender
Handlungsbedarf! |
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| Würden Sie
Ihren Vertrag als fair bezeichnen? |
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| Antwort |
Anteil |
| Ja |
58 % |
| Nein |
17 % |
| Weiß nicht |
25 % |
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| Beinahe 60 % halten ihren Vertrag für
fair, ansonsten hätten sie ihn sicherlich nicht unterschrieben.
Dennoch ist sich ein Viertel der Freiberufler gar nicht so sicher,
ob ihr Vertrag nun in Ordnung ist. Und sogar 17 % halten ihren Vertrag
schlichtweg für unfair. In Sachen Vertragsrecht muß unbedingt
etwas geschehen! |
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