| GULP |
Kommt es nun zu einem
"Run" auf den Schweizer Markt? |
| Herr Grassi |
>> Grundvoraussetzungen
für eine Tätigkeit in der Schweiz sind gleich
geblieben <<
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Nein, daran glaube ich nicht. Dafür hat sich im Grunde zu
wenig geändert. Die Grundvoraussetzungen für eine Tätigkeit
in der Schweiz sind gleich geblieben - ohne Vertrag kein Permit,
also keine Arbeitsbewilligung.
Aber natürlich sind die neuen, vereinfachten Verfahren und
die größeren Bewilligungskontingente eine echte Erleichterung
für alle. Die ganzen Prozesse sind vereinfacht worden. Vorher
war die Arbeitsbewilligung kantonsbezogen, jetzt kann man über
die Kantonsgrenzen hinweg tätig sein und wechseln. Durch diese
neue Freizügigkeit herrscht jetzt eine viel höhere Mobilität.
Vorher war der Arbeitgeber in der Arbeitsbewilligung vermerkt, der
nichtschweizer Arbeitnehmer war dadurch an diesen Arbeitgeber gebunden,
jetzt ist er frei, die Stelle und den Arbeitgeber zu wechseln. Mit
einer EU/EFTA Arbeitsbewilligung hat man deutlich mehr Rechte.
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| GULP |
Und wie kommt man
jetzt in den Genuss derselben? Welche Hürden müssen für
eine Arbeitsbewilligung genommen werden? |
| Herr Grassi |
Dafür muss man das Abkommen erst genau betrachten. Die bilateralen
Verträge sehen eine stufenweise Öffnung des schweizerischen
Arbeitsmarktes vor. Bis 2004 wird vor Erteilung einer Arbeitsbewilligung
der Inländervorrang geprüft, die Lohn- und Arbeitsbedingungen
kontrolliert, und es dürfen natürlich die Kontingente
nicht ausgeschöpft sein.
Erst nach 2004 wird der Inländervorrang und die Kontrolle der
Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgehoben. Aber die Kontingentierung
bleibt weiterhin bestehen. Diese fällt erst nach fünf
Jahren weg. Damit führt dann die Schweiz versuchsweise den
freien Personenverkehr mit der EU ein.
Nach sieben Jahren wird dann in einem fakultativen Referendum das
Schweizer Volk entscheiden, ob die bilateralen Verträge weiterhin
Bestand haben sollen; gedacht als Sicherheit und Selbstschutz. In
dieser Zeit führt die EU übrigens die Gesetze stillschweigend
weiter, bis sich das Schweizer Volk entschieden hat.
Aber die Schweizer können sich dabei nicht die Rosinen herauspicken.
Entweder sie stimmen dem Abkommen in vollem Umfang zu oder gar nicht.
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GULP
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Wie groß ist
dieses Kontingent? Und ist zu erwarten, dass es schnell ausgeschöpft
ist? |
| Herr Grassi |
>> Eine klare Besserstellung
der EU-Bürger, eine De-facto-Verschlechterung
für Nicht-EU-Bürger <<
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Dass das Kontingent schnell ausgeschöpft ist, glaube ich nicht.
Es setzt sich aus zwei Gruppen zusammen: einmal 15.000 Bewilligungen
für Daueraufenthalter und weitere 115.000 Stellen für
Kurzzeitige. Diese 130.000 Stellen müssen erst mal besetzt
werden.
Leidtragende sind übrigens in diesem Zusammenhang die Nicht-EU-Bürger,
denn mit der neuen Kontingentierung verschlechtert sich das Verhältnis
auf 130.000 EU/EFTA-Bürger zu 9.000 aus Drittstaaten. Eine
klare Besserstellung der EU-Bürger, eine De-facto-Verschlechterung
für Nicht-EU-Bürger.
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| GULP |
Und der Inländervorrang?
Ist zu erwarten, dass er einer Bewilligung im Wege steht? |
| Herr Grassi |
Der Inländervorrang ist nichts Neues,
der bestand schon immer. Er besagt, dass vor einer Erteilung der Arbeitsbewilligung
geprüft werden muss, ob nicht ein Schweizer Bürger mit den
gleichen Qualifikationen zur Verfügung steht, dem man somit den
Vorrang geben soll. |
| GULP |
Wie wird das geprüft? |
| Herr Grassi |
Dafür muss ein Rekrutierungsnachweis
erbracht werden. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass
er über entsprechende Stellenanzeigen, Inserate und die kantonalen
Arbeitsvermittlungszentren einen gleich qualifizierten Schweizer erfolglos
gesucht hat. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn er anhand einer
Schweizer Bewerbung begründen kann, warum gerade dieser Inländer
nicht in Frage kommt.
Zusätzlich werden noch in den ersten zwei Jahren die Lohn- und
Arbeitsbedingungen kontrolliert. Also ob zum Beispiel die Arbeitszeiten
und die Mindestlöhne eingehalten werden. Nach Wegfall dieser
Kontrolle sind flankierende Maßnahmen vorgesehen, um die Schweizer
Arbeitnehmer vor einem Lohndumping zu schützen. Für Informatiker
gilt grundsätzlich 6.500 CHF brutto monatlich. Es ist also nicht
möglich, jemanden für 4.500 CHF als Informatiker einzustellen.
Und wenn doch, dann nur mit niedriger Qualifikation, aber dann greift
der Inländervorrang wieder. Geschichtlich ist die hohe Lohnhürde
dadurch bedingt, dass bisher nur absolute Fachkräfte und Spezialisten
einreisen durften.
Zurzeit wird wieder stärker geprüft und kontrolliert, eine
Folge der angespannten Marktlage die sich auch in der Schweiz auf
den Arbeitsmarkt niederschlägt. |
| GULP |
Bei diesem Mindestlohn
handelt es sich um ein Gehalt für Festangestellte. Wie sieht
es bei Freiberuflern aus? |
| Herr Grassi |
Die Vermittlung von Freiberuflern wurde
im Rahmen des Abkommens nicht liberalisiert. Ein somit weiterhin gültiges
Schweizer Gesetz, ähnlich dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
besagt, dass erstmalig in die Schweiz einreisende, ausländische
Kräfte nicht verliehen werden dürfen. Dieses Gesetz besteht
schon seit mehreren Jahren. Aber eine Vorschrift weichte es zwischenzeitlich
wieder auf. Die Behörden waren angehalten, branchenbedingte Gegebenheiten
zu berücksichtigen. Zu Zeiten des absoluten IT-Fachkräftemangels
durften dann auch erstmalig Einreisende überlassen werden. Diese
Vorschrift findet aber keine Anwendung mehr. |
| GULP |
Besteht denn jetzt
die Möglichkeit, als ein in Deutschland ansässiger Freiberufler
direkt in der Schweiz tätig zu sein? |
| Herr Grassi |
Das Abkommen sieht nur eine begrenzte Liberalisierung
der grenzüberschreitenden personenbezogenen Dienstleistungen
vor. Als Dienstleister mit Sitz außerhalb der Schweiz darf der
IT-Freiberufler nur maximal 90 Arbeitstage im Jahr in der Schweiz
tätig sein. Für diese Dienstleistung muss ein entsprechender
Werkvertrag nachgewiesen werden. Der Freiberufler muss die Tätigkeit
bei den Behörden anzeigen und sich bewilligen lassen. Der Inländervorrang
und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten in der zweijährigen
Übergangszeit übrigens auch für Dienstleister! Sobald
Sie aber über eine Schweizer Agentur vermittelt werden, müssen
Sie temporär bei der Agentur angestellt sein. Wie eben schon
erwähnt, ist die Arbeitnehmerüberlassung oder der Personalverleih
von erstmalig einreisenden, nichtschweizerischen IT-Kräften weiterhin
nicht erlaubt, diese Hürde bleibt bestehen. Nichtschweizer müssen
grundsätzlich bei der Agentur temporär angestellt sein,
sofern sie nicht Inhaber einer in der Schweiz registrierten Unternehmung
oder in einer Festanstellung mit einer Schweizer Unternehmung sind.
Die Bewilligungspflicht für Nichtschweizer Dienstleister wird
erst in fünf Jahren mit der dritten Stufe abgeschafft, wenn die
volle Personenfreizügigkeit auf Probe eingeführt wird. |
| GULP |
Wird es dann zu einem
"Boom" kommen? |
| Herr Grassi |
>> Sie müssen sehen,
dass bereits 60 bis 70 Prozent der in der Schweiz
tätigen Freiberufler EU-Bürger sind <<
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Ich habe Schwierigkeiten mit dem Wort "Boom" in diesem
Zusammenhang. Einen Boom wird es so nicht geben. Sie müssen
sehen, dass bereits 60 bis 70 Prozent der in der Schweiz tätigen
Freiberufler EU-Bürger sind.
Das ist mentalitätsbedingt. Der Schweizer sieht die freiberufliche
Tätigkeit mit Interesse und auch einer Portion Neid in Hinblick
auf die möglichen Einkommen. Aber da er aus tiefster Seele
ein sicherheitsbedachter Mensch ist, scheut er oft das freiberufliche
Risiko. Eine Freiberufler-Kultur besteht kaum. Übrigens auch
ein Grund, warum das Agenturgeschäft für IT-Fachkräfte
in der Schweiz noch relativ jung und unbekannt ist.
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| GULP |
Wenn bereits 60 bis
70 Prozent der Freiberufler EU-Bürger sind, aus welchen Nationalitäten
setzen sie sich dann zusammen? |
| Herr Grassi |
Der Großteil von vermutlich mehr
als 50 Prozent der IT-Experten kommt aus Großbritannien, gefolgt
von Deutschen, Niederländern und Schweden. Wenige Italiener und
Franzosen. |
| GULP |
Wenige Franzosen?
Die Schweiz ist doch regional französischsprachig, trotzdem wenige
Franzosen? |
| Herr Grassi |
Die französische Schweiz ist industriell
geprägt. Und das mit Industrieunternehmen, die aufgrund des relativ
kleinen Schweizer Marktes international agieren müssen. Diese
Firmen haben als Firmensprache Englisch gewählt, bedingt durch
ihre internationale Ausrichtung. Französisch ist daher im Projekt
nicht zwangsläufig ein Vorteil, bei der sozialen Einbindung natürlich
schon. Übrigens ein interessantes Phänomen: In Zeiten von
knappen IT-Kräften ist die Projektsprache größtenteils
Englisch. Jetzt wo wieder mehr Kräfte zur Verfügung stehen,
wird auch wieder Deutsch gesprochen. |
| GULP |
Sie sprachen eben
die soziale Einbindung an. Wie lang ist denn das typische Schweizer
Projekt, auf welche Zeiten in der Fremde muss sich ein Freiberufler
einstellen? |
| Herr Grassi |
Die Projektlänge beträgt oft
ein Jahr, aber nicht selten zwei bis fünf Jahre. Hier wird dann
auch deutlich, wie wichtig der soziale Rückhalt ist. Verträge
werden in der Regel in Halbjahresschritten gemacht. Hier greift die
Vereinfachung durch die bilateralen Verträge. Wer eine Vertragsverlängerung
nachweisen kann, kann nun unbürokratisch seine Arbeitsbewilligung
verlängern lassen, ohne das gesamte Genehmigungsverfahren nochmals
durchlaufen zu müssen. |
| GULP |
Wie ist zurzeit der
Schweizer Markt für IT-Freiberufler? |
| Herr Grassi |
>> Die Stundensätze
sind teilweise massiv unter Druck geraten. Im Vergleich
zum Ende des letzten Jahres sind im Durchschnitt Senkungen
von 25 Prozent erfolgt <<
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Man kann noch von einem intakten Arbeitsmarkt sprechen. Es gibt
laufende Projekte und Projektanfragen. Aber im Moment finden Firmen
eher wieder die Fachkräfte, die sie brauchen, als noch vor
zwei Jahren, als der Markt leer gefegt war. Dadurch sind die Stundensätze
ins Rollen geraten. Mit Forderungen in Höhe von 300 CHF ist
der Freiberufler eindeutig auf der falschen Seite. In den Mangelzeiten
haben Freiberufler die Höchstsätze der von Servicefirmen
fakturierten Mitarbeitersätze übernommen und bis zu teilweise
270,- CHF gefordert und auch bekommen.
Da musste sich der Schweizer Markt umstellen und das tut er auch.
Die Stundensätze sind teilweise massiv unter Druck geraten.
Im Vergleich zum Ende des letzten Jahres sind im Durchschnitt Senkungen
von 25 Prozent erfolgt. In manchen Bereichen sogar bis zu 50 Prozent.
Ein Javaentwickler der damals noch 210 CHF fordern konnte, muss
sich heute mit 105 CHF abfinden. Die Stundensätze der Schweizer
Freiberufler sind ebenfalls auf ein gesundes Niveau gesunken und
nähern sich den europäischen Kollegen an. Die Tarife beruhigen
sich wieder. Im Schnitt werden jetzt zwischen 100 und 120 CHF gezahlt.
Aber es gibt in der Schweiz keine Quelle wie GULP, die einen echten
Vergleich ermöglicht. Was sich auch auswirkt. Der englische
Markt liegt danieder, die dortigen Dienstleister und Freelancer
sehen die Schweiz als eine Goldgrube und drängen stark auf
den Schweizer Markt. Aber die Deutschen haben einen entscheidenden
Vorteil, sie sind direkt vor Ort, können zu Erstgesprächen
anreisen und man kann sich im Vorfeld beschnuppern. Es ist gut,
die Nase des Anderen schon mal gesehen zu haben.
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| GULP |
Wie wirkt sich die
aktuelle Lage auf dem IT-Projektmarkt auf RDL aus? |
| Herr Grassi |
Wir verfolgen einen proaktiven Ansatz.
Um es salopp zu sagen, durch die Flaute hat RDL sich von einem Bestellbüro
in ein Vertriebsbüro gewandelt. Wir stehen deutlich näher
beim Kunden. Hier zahlt sich vor allem die Arbeit der letzten Jahre
aus. Damals war ein Freiberufler bei seinem Einsatz an den Kunden
gebunden, ein Stellenwechsel war überhaupt nicht möglich.
Wenn seine Bewilligung abgelaufen war, musste er die Schweiz wieder
verlassen, teils für sechs Monate, um dann erst wieder zurückkehren
zu können. Alles verbunden mit hohem behördlichen Aufwand.
Das Agenturgeschäft war daher den Firmen suspekt und nicht sehr
beliebt. Da musste viel Grundsatzarbeit geleistet und Vertrauen aufgebaut
werden. Das zahlt sich heute aus. Aber RDL ist auch das Vertriebsbüro
für den Freiberufler, wir sind für ihn die Verkäufer
und für die Kunden das Ressourcenmanagement. |
| GULP |
Sehen Sie Licht am
Ende des Tunnels? |
| Herr Grassi |
>> Wenn man sich rückblickend
den Scherbenhaufen, den der Internethype hinterlassen
hat, genau ansieht, findet man auch Positives <<
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Bevor man die Frage beantworten kann, muss man erst mal wissen, wie
dunkel es überhaupt ist. Auch wenn man jetzt schon im vierten
Quartal mit mehr Investitionen rechnet, die Talsohle in diesem Jahr
haben wir meiner Meinung nach noch nicht erreicht. Die kann erst noch
kommen. Das aktuelle Geschehen an den Börsen, die Zusammenbrüche
in der Telekommunikationsbranche, werden nicht spurlos an uns vorübergehen.
Das wird uns alle nochmals auspressen wie eine Zitrone, was endgültig
zu einer Strukturbereinigung führt. Deshalb gilt, der Gürtel
muss weiterhin eng geschnallt bleiben. Aber um auf Ihre Frage zurück
zu kommen: Erst wenn der September die Zahlen des Junis klar überschreitet,
sehe ich das als einen Beweis und Bestätigung an, dass es wieder
aufwärts geht. Wenn man sich rückblickend den Scherbenhaufen,
den der Internethype hinterlassen hat, genau ansieht, findet man auch
Positives. Die Grundsteine der neuen Technologien sind gesetzt. Daraus
kann sich etwas entwickeln. Und Hypes kommen immer wieder. |
| GULP |
Welches sind "die"
Hochtechnologie-Zentren in der Schweiz? |
| Herr Grassi |
80 Prozent des Projektgeschäftes verteilt
sich auf die drei Großräume Zürich, Basel und Bern.
Wobei Zürich klassischerweise sehr banken- und versicherungsgeprägt
ist, Basel eher von Chemie und Pharma, Bern dagegen deckt die Telekommunikationssparte
ab. Gut 50 Prozent der Projekte kommen aus dem Allfinanzbereich. |
| GULP |
Wie sieht es mit den
technologischen Trends in der Schweiz aus? Sind sie mit denen in Deutschland
vergleichbar oder gibt es Besonderheiten? |
| Herr Grassi |
(lacht) Die Schweizer sind keine Exoten!
Die Trends sind mit denen anderer Länder identisch. Was sich
auch in den gefragten Skills niederschlägt. SAP, ERP, Oracle,
DB2, Mainframe, Java und C++ sind die gängigen und meistgefragten. |
| GULP |
Und in welchen Bereichen
besteht ein Mangel? |
| Herr Grassi |
Ein klarer Mangel besteht im Handzone-Bereich,
im Development und im Roll-Out. Die Schweizer Informatiker sind eher
im koordinierenden Bereich, viel im Projektmanagement tätig.
Was wirklich fehlt, sind die überzeugten Entwickler mit Herz
und Seele und Projekterfahrung. |
| GULP |
Und was bieten Sie
diesen? |
| Herr Grassi |
Als Erstes natürlich finden und akquirieren
wir für sie Projekte, kümmern uns um die behördlichen
Genehmigungen bis hin zu den alltäglichen Kleinigkeiten, ob es
nun der schwedisch sprechende Arzt ist oder die Hilfe bei der Frage,
wie der Privat-PKW nachgeholt werden kann. Der Service und die Betreuung
werden zunehmend wichtiger, nicht zuletzt auch durch die bilateralen
Abkommen. Die Freiberufler sind nicht mehr an die Agenturen gebunden
und frei, ihre Stelle zu wechseln. |
| GULP |
Werden europäische
Zeugnisse oder Diplome anerkannt? |
| Herr Grassi |
>> Der Nachweis eines Hochschulabschlusses
fällt für IT-Fachkräfte weg und wird
nicht mehr gefordert <<
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Ja, im Rahmen des bilateralen Abkommens werden Diplome, wenn sie gewissen
Minimalstandards entsprechen, anerkannt. Aber dies ist nur bei reglementierten
Berufen wie zum Beispiel bei Ärzten nötig. Der Nachweis
eines Hochschulabschlusses fällt für IT-Fachkräfte
weg und wird nicht mehr gefordert.
Zeugnisse sind generell in der Schweiz hoch angesehen Gerade englische
Mitarbeiter gehen damit oft sehr fahrlässig um und missachten
den hohen Stellenwert, den ein Arbeitszeugnis in der Schweiz hat. |
| GULP |
Gibt es noch mehr
Schweizer Besonderheiten, die man beachten sollte? |
| Herr Grassi |
Ein Vertrauen muss sich entwickeln können.
Daher finden sie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auch
nur einen kleinen Anteil von transkulturellen Fachkräften in
der Schweiz. Da sind die kulturellen Unterschiede zum Teil zu groß,
und diese Barriere verhindert einen Vertrauensaufbau. Dem Schweizer
ist die Vertrauensbasis untereinander sehr wichtig. Viele Geschäftsvorgänge
basieren auf Vertrauen und das wird nur durch das persönliche
Gespräch und Miteinander aufgebaut. Da ist der Deutsche von seiner
Mentalität her anderen gegenüber klar im Vorteil, allein
schon, da keine Sprachbarriere besteht. In der Volkstugend "Jammern"
sind sich die Schweizer den Deutschen von der Mentalität her
ebenfalls sehr ähnlich. |
| GULP |
Die Schweiz hat hohe
Lebenshaltungskosten. Ist sie dennoch attraktiv? |
| Herr Grassi |
Wenn man alles gegeneinander aufrechnet,
liegen die Lebenshaltungskosten nur zwei bis drei Prozent höher.
Die Mieten sind höher, auswärts essen und trinken schlägt
kräftig zu Buche, dafür sind die Steuern niedriger. Es kommt
dabei sehr auf das "persönliche Setup" an, und wie
man sich sein Leben nach seinem persönlich größten
Nutzen einrichtet. |
| GULP |
Was müssen Freiberufler
konkret machen, um an ein Projekt in der Schweiz zu kommen? |
| Herr Grassi |
Sie müssen vor allem die Bereitschaft
mitbringen, in ein Anstellungsverhältnis einzutreten. Damit haben
gemäß unserer Erfahrung vor allem deutsche und niederländische
Freiberufler ein Problem und zögern, da es für sie ungewöhnlich
ist. Aber sie müssen das Vertrauen haben. Die Vermittlung über
eine Agentur geht nur über einen temporären Arbeitsvertrag,
das Arbeitsvermittlungsgesetz schreibt es vor. |
| GULP |
Abschließend
nochmals ein Wort zu dem bilateralen Abkommen? |
| Herr Grassi |
Es hat für die Schweiz einen enormen
Stellenwert. Auch wenn das Schweizer Volk zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht richtig abschätzen kann, wie wichtig die Öffnung ist.
Nach 700 Jahren gehen erstmals die Türen auf.
Aber es kommt schon - obwohl die Änderungen in den ersten Jahren
gar nicht so umbrechend sind - bei vielen zu einer Art von Motivationsschub.
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| GULP |
Wir bedanken uns für
das informative Gespräch. |