Projektarbeit in der Schweiz: So klappt der Start

Interview mit Diplom-Betriebswirtin Carmen Teichmann

(Oktober 2008)
Diplom-Betriebswirtin Carmen Teichmann
Diplom-Betriebswirtin Carmen Teichmann
 
Carmen Teichmann ist beim Internetvergleichsdienst comparis.ch in Zürich für den Bereich "Umzug in die Schweiz" zuständig und setzt sich täglich mit dem Thema Leben und Arbeiten in der Schweiz auseinander. GULP hat sie gefragt, was deutsche oder österreichische IT-Freiberufler beachten müssen, die ein Projekt bei den Eidgenossen antreten.
GULP Stellen wir uns einmal vor, der selbstständige IT-Spezialist Hannes Helm aus Stuttgart hätte ein Projektangebot von einer Großbank in Zürich angenommen. Neun Monate lang wird er künftig in der größten Stadt der Schweiz arbeiten. Gerade einmal vier Wochen bleiben ihm jetzt noch, um sich um sich über alles Wesentliche zum Thema "Umzug in die Schweiz" zu informieren. Frau Teichmann, was muss Herr Helm alles beachten?
Teichmann
>> Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Wohnung. <<
Nun, so viel ist das gar nicht. Die dringlichsten Angelegenheiten können in drei Worten zusammengefasst werden: Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung, Wohnung.
GULP Dann fangen wir doch von vorne an: Welche Art von Aufenthaltsbewilligung braucht Herr Helm, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen?
Teichmann

Wer wie Herr Helm als EU-Bürger mit einem unterjährigen Arbeitsvertrag, also für mehr als vier Monate und weniger als ein Jahr einreist, erhält eine Kurzaufenthaltsbewilligung, eine sogenannte L-Bewilligung. Diese wird durch das jeweilige kantonale Migrationsamt ausgestellt. Für Zürich ist das zum Beispiel das "Migrationsamt des Kantons Zürich" externer Link. Herr Helm erkundigt sich am besten bei seinem künftigen Arbeitgeber: Unter Umständen stellt dieser den Antrag gleich selbst.

GULP Und wie sieht es aus mit der Krankenversicherung?
Teichmann Herr Helm braucht unbedingt eine Schweizerische Krankenversicherung – nicht nur für den Fall, dass er während seines neunmonatigen Arbeitseinsatzes krank werden sollte. Eine Grundversicherung ist für alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz und einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Für die Anmeldung bei einer Krankenkasse haben Zuwanderer nach ihrer Einreise drei Monate Zeit. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Zuzugsdatum.
GULP Spielt es eine Rolle, zu welcher Krankenversicherung Herr Helm geht?
Teichmann Grundsätzlich nicht, denn die Leistungen aus der sogenannten obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich. Weil sich die Prämien der über 80 Krankenkassen in der Schweiz aber beträchtlich unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich. So können Einzelpersonen mehrere hundert Franken pro Jahr sparen. Zur Veranschaulichung: 100 Schweizer Franken sind etwas mehr als 60 Euro.
GULP Braucht Herr Helm auch eine Unfallversicherung?
Teichmann

Eine zusätzliche Unfallversicherung kann der Stuttgarter IT-Experte sich sparen. Denn Arbeitnehmer sind bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden durch den Arbeitgeber automatisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert.

GULP Jetzt fehlt nur noch ein Dach über dem Kopf. Wie findet Herr Helm eine Bleibe in Zürich?
Teichmann

Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Wohnungssuche in Zürich nicht ganz einfach – die Bankenstadt ist für ihre Wohnungsknappheit bekannt. Es gibt aber mehrere Schweizer Online-Immobilienportale, die die Suche erleichtern.

GULP Wenn Herr Helm sich dann für eine der gefundenen Wohnungen bewerben möchte: Welche Unterlagen muss er dabei haben?
Teichmann Außer seiner derzeitigen Adresse und den Kontaktdaten seines aktuellen Vermieters muss er den Namen und die Adresse seines Arbeitgebers sowie einen Einkommensnachweis vorlegen können – am besten eine Kopie seines Arbeitsvertrags. Auch von seiner Aufenthaltsbewilligung oder seinem Reisepass sollte er eine Kopie vorweisen können. Schließlich verlangen die meisten Vermieter in der Schweiz einen sogenannten Betreibungsauszug. Das ist eine Art Selbstinformation über die Zahlungsmoral und ist vergleichbar mit der Schufa-Auskunft in Deutschland.

Den Betreibungsauszug beantragt Herr Helm beim sogenannten Betreibungsamt. Auskunft gibt die jeweilige Gemeinde, für den Stuttgarter Freiberufler ist das Zürich externer Link.
>> Die meisten Vermieter verlangen einen Betreibungsauszug. <<
Er geht dort mit seinem Ausländerausweis persönlich vorbei; die Gebühren liegen bei etwa 17 Schweizer Franken (umgerechnet elf Euro). Alternativ kann Herr Helm dem Vermieter eine Kopie seiner Schufa-Auskunft vorlegen, sie wird inzwischen auch akzeptiert.
GULP Frau Teichmann, wir danken Ihnen für das Interview.

Carmen Teichmann ist Product Managerin "Umzug in die Schweiz" bei Comparis externer Link. Auf der Website des Internet-Vergleichsdienst finden Zuwanderer Internet-Adressen und Buchtipps zum Thema, Online-Prämienvergleiche für Versicherungen (Krankenversicherung, Auto, Hausrat), Wohnungen auf allen wichtigen Immobilien-Portalen der Schweiz und einen schweizweiten Quellensteuer-Rechner.

Kommentare zu diesem Artikel:

"Bekomme ich die gezahlte Steuer in der Schweiz wieder zurück, wenn ich unter drei Monate dort tätig war? (Februar 2012)"

"Ich habe seid August 08 ein Projekt in CH angenommen. Ich lief unter einer Umbrella, die neben der agency auch kassiert hat. Nun habe ich eine GmbH gegründet und bin mein Angestellter. Ich werde mich in Deutschland abmelden und meine Tätigkeit international von der CH aus machen. (Dezember 2008)"

"Viele Wissen nicht einmal wie das Projektgeschäft in Deutschland funktioniert, und wenn selbst die Vermittler in Deutschland die Rechtslage nicht kennen, wie können Sie sich in der Schweiz auskennen. Scheinselbständige können nicht in der Schweiz arbeiten und ein Freiberufler darf nunmal keine Dienstleistung erbringen. In Deutschland ist zur Zeit Alles illegal!! Es gibt keine IT-Freiberufler... schaut mal in eure Genehmigungen für was Ihr eine Rechnung schreiben dürft!!!! Bestimmt nicht für Dienstleistungen. Sonst ist alles ganz einfach, E101 ausfüllen, Arbeitsgenehmigung holen, Wahlrecht ausführen der Steuerabgabe wählen, wg. Quellensteuer. (Oktober 2008)"

"Es ist tatsächich so, dass niemand auf einem Schweizer Amt so genau zu wissen scheint, wie die Rechtslage ist bzw. wie sie auszulegen ist. Als deutscher Selbstständiger darf man in der Schweiz nur 3 Monate arbeiten. Wenn man Glück hat, erkennen die Behörden z.B. eine Agentur an, die einen ins Land geholt hat. Wenn nicht, muss man sich in der Tat anstellen lassen. Oder man gründet selbst eine Firma. Dies lohnt sich sicher nicht für ein paar Monate. Da die Zeiten der goldenen Tagessätze in der Schweiz auch vorbei sind, lohnt ein Einsatz höchstens noch aus steuerlichen Gründen. Dafür muss man dann mindestens 183 Tage in der Schweiz arbeiten, dann wird man gemässe Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach Schweizer Recht besteuert, was den Einsatz dann wieder lohnend machen kann. Natürlich hängt es dann auch davon ab, wie man in Deutschland aufgestellt ist, z.B. welche Abschreibunen man auf KFZ, Arbeitseinrichtung etc. hat, denn diese kann man dann vermutlich nicht mehr abschreiben, bzw. von was soll man den Betrag abschreiben. Gleiches gilt für eine Basisrente, die man ja zu einem gewissen Prozentsatz (momentan 66%) gegen die deutschen Einnahmen gegen rechnen kann. Was die Pflichtversicherung angeht, kann man sich theoretisch befreien lassen, muss dann aber von der deutschen Versicherung einen Nachweis erbringen, dass sie die gleichen Leistungen bringt. Den bekommt man aber nicht, da auch eine gute dt. Privatversicherung z.B. nicht unbegrenzt bei Chiropraktoren leistet. Eventuell reicht auch das E101-Formular, das probiere ich gerade aus. Generell lohnt sich eine E101-Formular mitzubringen, denn ansonsten zahlt man tatsächlich Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung usw. Mein Fazit nach 8 Monaten Schweiz: Es ist sicher interessant hier zu arbeiten, aufgrund der ganzen Regularien, steuerlichen Fragen und dem ganzen allfälligen Huereschiessdreck sollte man Minimum ein Jahr Projektlaufzeit haben. (Oktober 2008)"

"Ich arbeite gerade in der Schweiz. Der Artikel ist völlig unzureichend. Weder steuerliche Belange (Deutschland / Schweiz) noch Pflichtabzüge, Schwierigkeiten mit der Erlangung eines Kontos sowie die enorm hohen Kosten etc. sind hier beschrieben. (Oktober 2008)"

"- Sozial Pflichtabgaben tauchen nicht auf (Arbeitslosenversicherung), - Pflicht-Rente wird nichtmal erwähnt, - keine Abzugsmöglichkeit von: Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung/Spesen. Dieses hin- und her von Schweiz geht nur mit befristeter Anstellung vs. richtige freiberufliche Tätigkeit (abhängig von der Einsatzdauer) geht mit dermaßen auf den Senkel, daß ich inzwischen komplett die Schweiz als Einsatzort gestrichen habe. Fragen Sie unterschiedliche Behörden in Deutschland/Schweiz sowie verschiedene Firmen und Sie werden ständig unterschiedliche Auskünfte (oder fehlende Auskünfte) bekommen. Meiner Ansicht nach ist die Schweiz derzeit für einen freiberuflichen EU-Selbständigen nicht wirklich empfehlenswert. (Oktober 2008)"

"Der Artikel geht leider am Thema Selbständigkeit vorbei, denn er beschreibt offenkundig die Situation des temporär beschäftigten Freelancers. (Oktober 2008)"

"Ich arbeite zurzeit in der Schweiz, mit einem befristeten Arbeitsvertrag, und zahle ca. 30% Steuern und Sozialabgaben (Kanton Basel). Nach den ersten drei Monaten muss ich mich nun in der Schweiz krankenversichern; meine deutsche PKV reicht nicht. Ob ich die hohen Reise- und Wohnkosten beim Steuerausgleich in D oder CH einbringen kann, weiß ich noch nicht. Es war mein Wunsch, die Schweiz kennenzulernen, insofern nehme ich einiges in Kauf. Doch unterm Strich fahre ich als Freiberufler in einem deutschen Projekt vermutlich besser. Einen weiteren Artikel, der sich mehr mit Steuerfragen befasst, würde ich sehr begrüßen! (Oktober 2008)"

"Ich habe 2006 in der Schweiz gearbeitet, geplant 6 Monate, tatsächlich 4 Monate. Um alles zu erläutern was zumindest bei mir nicht mit dem obigen Artikel übereinstimmte, müsste ich einen eigenen Artikel schreiben. (Oktober 2008)"

"Also als Nichtschweizer Freiberufler/Selbständiger in der Schweiz ein Projekt anzunehmen ist nicht angesagt. Ich bin doch kein Einwanderer. Ich helfe einer schweizer Firma mit meinem Wissen definierte Probleme dieser Firma zu lösen. Wenn diese Firma keinen schweizer Fachmenschen findet soll sie doch auf ihrem Problem sitzen bleiben. Aber vieleicht ist es auch selbst für Schweizer nicht möglich freiberuflich tätig zu sein? Wenn ich dort befristet angestellt bin, bin ich auch in Deutschland nicht länger Selbständig. Also wenn ich nicht Selbständig bleiben kann lohnt sich kein Projekt dort. (Oktober 2008)"

"Der Artikel ist leider sehr unvollständig und beleuchtet nicht das Kurzprojekt unter 3 Monaten, welches ein echtes Selbständigenverhältnis wäre. SO, wie es beschrieben ist, läuft es auf eine temporäre BEschäftigung hinaus, welche sich in aller Regel für den deutschen Selbständigen NICHT rechnet, wenn er nicht in der Schweiz mindestens 15% mehr (bei einem 9 Monatsprojekt) oder 20% (bei einem 6 Monatsprojekt) an Stundensatz hat (bei sonst gleichen Kosten). Der Grund liegt in den pauschalen Abzügen vorort und der steuerschädlichen (Nicht-)Berücksichtigung der Kosten. AN ALLE: Ich bitte alle Fragenden, vor allem die hier unter mir, diese Dinge im Gulpforum oder auf der Webseite http://hallo-schweiz.ch/forum/ aktiv zu diskutieren! Dann kann man auch adequat antworten. Über dies finden sich auf dieser Seite bereits eine grosse Masse an Beiträgen, welche viele Fragen beantworten - u.a. eine Beispielrechnung, wann sich welches Projekt in der Schweiz lohnt und wann nicht. (Oktober 2008)"

"Leider sehr oberflächlich und die für Freelancer wirklich wichtigen Fragen (siehe die anderen Kommentare) werden nicht angesprochen. Schade. (Oktober 2008)"

"die wesentlichen Fragen (Selbständigkeitsstatus, Steuern) sind nicht erwähnt, daher ist der Artikel von geringem substantiellem Wert. (Oktober 2008)"

"Es ist durchaus möglich in der Schweiz als Freiberufler tätig zu sein, vorausgesetzt man kann der kantonalen Steuerbehörde verdeutlichen, dass die freiberufliche Tätigkeit nicht einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz gleich kommt. Relevant scheinen hierbei die Anzahl der Auftraggeber (auch in den vergangenen Jahren), der Lebensmittelpunkt sowie natürlich das Vertragsverhältnis. In meinem persönlichen Fall wurde mir von der Steuerbehörde bestätigt, dass ich als Freiberufler mit Lebensmittelpunkt in Deutschland (4-Tage-Wochenaufenthalte in ca. 70% des Jahres) nicht in der Schweiz steuerpflichtig bin. Das betrifft insbesondere auch die Quellensteuer (Lohnsteuer), die für Freiberufler ja nicht anwendbar ist. Leider wurde die Entscheidung nicht weiter begründet, ich vermute um keinen nachvollziehbaren Präzedenzfall zu schaffen. Finanziell ist eine solche Entscheidung aufgrund der i.d.R. niedrigeren Steuersätze in der Schweiz nicht unbedingt vorteilhaft. Wer sich aber mal damit beschäftigt hat, welche administrativen Zusatzarbeiten auf einen zukommen, wenn man a) in Deutschland bzw. der EU freiberuflich und b) in der Schweiz in einem kurzfristigen Angestelltenverhältnis tätig ist, der wird darin durchaus einen Vorteil sehen. Die Themen Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung und Wohnung sind ersten im Vergleich zum Steuerthema unproblematisch und zweitens werden diese Themen auch nur aus einer Perspektive beleuchtet, nämlich dem Angestelltenverhältnis. Für Freiberufler, die auch in der Schweiz selbstständig tätig sein wollen, ist der Artikel somit nicht hilfreich. Thema verfehlt! (Freiberufler, der von Deutschland aus in der Schweiz tätig ist) (Oktober 2008)"

"Das Problem löst man, in dem der schw. Auftraggeber einen dt. Vermittler beauftragt. Dieser "schickt" den dt. Freelancer zum arbeiten in die Schweiz. Der dt. Vermittler bekommt dann zwar ein paar von den schwerverdienten "Kröten" ab, aber man ist alle die o.g. Sorgen los. So habe ich es jedenfalls schon zweimal erfolgreich praktiziert. (Oktober 2008)"

"1.) Krankenversicherung entfällt, wenn Dt. krankenversicherung bestätigt, dass mind. ebenso in D versichert und immer wieder das Land verlässt. Ausserdem ist der Kollege - wie im gesamten Artikel angenommen - Freiberufler, d.h. er zieht nicht um. Bei immer wieder Land verlassen greift auch bei privaten Dt. Krankenversicherungen die meist separate Auslandskrankenversicherung. 2.) Neben der L-Bewilligung gibt es auch eine 120 Tage Bewilligung wenn er sich nicht länger als diese Arbeitstage in CH aufhält 3.) Das Thema Sozialversicherung AHV auf schweizerdytsch wurde gar nicht beleuchtet, kann aber extrem schlimme Konsequenzen haben, nämlich, dass man im schlimmsten Fall mit seinem Welteinkommen in der Schweiz sozialvesicherungspflichtig ist, was der Regelfall ist. Das Welteinkommen greifen die Schweizer aber wohl nur in Ausnahmefällen ab, aber berechtigt wären Sie dazu. Schlimm ist auch, dass jeder in der CH AHV bezahlt, was einen erheblichen Prozentsatz des Einkommens ausmacht. AUSNAHME: Gegen Vorlage Formular E101 kann man sich von der CH er AHV - Pflicht befreien lassen. E101 ist für längstens 1 jahr gültig, auf das 2 Monate Pause erfolgen müssen. E101 wird von der Dt. Rente ausgestellt und bestätigt (falls erhältlich), dass der Kollege Freiberufler den Deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt und von seinem Dt. Betrieb (ob Freiberufler oder wwas auch immer) entsandt ist. Das hat zur Konsequenz, dass der Kollege, ist er in D befreit, auch in der CH nix zahlt!!! Das ist für einen CHer der Hammer!!! (Oktober 2008)"

"Hier fehlt alles nötige was Steuern angeht im Artikel. (Oktober 2008)"

"Mich würde sehr stark interessieren, wie das mit dem Steuerausgleich ist, wenn man dort (so wie ich im letzten Jahr) für 6 Wochen nur gearbeitet hat und dort nach den hohen monats-bezogenen Steuersatz (in meinem Fall ~30%; Zürich) seine Einkommenssteuer gezahlt hat. Wie bekomme ich die zuviel gezahlte Steuer (wenn man den Verdienst auf das Jahr umrechnet, käme ja ein viel niedrigerer Steuersatz zur Anwendung) wieder zurück. Hab mich dort schon kreuz und quer durch die Finanzämter telefoniert und auch hier bei der IHK grundsätzlich nachgefragt. Alle können einem nur die wage Vermutung wie es sein SOLLTE/KÖNNTE mitteilen! Zum Haare-Raufen.... (Oktober 2008)"

"Ich bin verwirrt. Heisst das, daß man in der Schweiz nicht selbständig arbeiten kann? Muss man immer befristete Arbeitsverträge abschließen? Was ist bei der deutschen Einkommenssteuer zu beachten? (Oktober 2008)"

"Nur leider wird hier versteckt, dass der gute Herr Helm nun nicht mehr selbständig arbeitet, sondern als Angestellter! Er führt so seine Steuern in CH ab. Etwaige Spesen in D werden nicht anerkannt. (Oktober 2008)"