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Umfrage-Ergebnis:

Vergütung von Bereitschaftsdiensten

(Januar 2007)
 

Bereitschaftsdienste sind auch in der IT-Branche gängige Praxis. Für die IT-Mitarbeiter bedeutet das, des Nachts, an Feiertagen oder Wochenenden immer erreichbar bzw. beim Kunden vor Ort zu sein, um im Notfall sofort arbeiten zu können. GULP hat Projektanbieter befragt, in welchen Positionen sie mit ihren externen IT-Mitarbeitern Bereitschaftsdienste vereinbaren und wie sie diese vergüten.

 
Vereinbaren Sie mit Ihren externen IT-Mitarbeitern Bereitschaftsdienste?
Ja, fast immer. 9%

Hin und wieder. 64%

Kommt sehr selten vor. 18%

So gut wie nie. 9%
 

Bei den meisten Projektanbietern bleiben auch externe IT-Mitarbeiter nicht von Bereitschaftsdiensten verschont: Zwei Drittel (64 %) vereinbaren diese hin und wieder mit ihren Externen; jeder Zehnte (9 %) trifft fast immer entsprechende Regelungen. Besonders oft davon betroffen sind IT-Administratoren und Software-Entwickler.

 
Bei welchen Positionen trifft das meistens zu? (Mehrfachnennungen waren möglich)

Administration/Support 77%
Software-Entwicklung 50%

Qualitätssicherung/Test 14%

Beratung/Consulting 9%

Projektleitung/Organisation 9%

Coaching/Training 0%

Dokumentation/DTP 0%

Hardware-Entwicklung 0%
 

Beide Positionen sind für einen reibungslosen Ablauf der Unternehmens-IT verantwortlich, so dass die in ihnen tätigen IT-Spezialisten öfters auch außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Sei es, um am Wochenende neue Hard- oder Software zu installieren oder auch spät Nachts noch Serverprobleme zu beheben. Interessant ist jedoch, dass es neben diesen klassischen Einsatzbereichen auch in der Qualitätssicherung (14 %), Beratung (9 %) und Projektleitung (9 %) durchaus vorkommen kann, dass IT-Selbstständige Bereitschaft machen müssen. Denkbar wären hier z. B. Situationen, in denen Projekttermine gefährdet sind.

In der Regel bedeutet Bereitschaft für den Mitarbeiter, während dieser Zeit örtlich gebunden und eingeschränkt zu sein. Ist seine Anwesenheit in der Firma nicht zwingend erforderlich, z.B. weil er remote tätig werden kann, muss er aber dennoch jederzeit telefonisch erreichbar sein und zeitnah reagieren können. Private Unternehmungen sind deshalb meist nur bedingt oder gar nicht möglich.

Der Dienst auf Abruf bedeutet also wenig Spaß, dafür eingeschränkte Freizeit und im Ernstfall zusätzliche Arbeit, die angemessen vergütet werden will. Dabei gibt es verschiedene Bezahlmodelle.

 
Wie vergüten Sie den Bereitschaftsdienst?
Leistungsunabhängige Pauschale. 5%

Auf Stundenbasis, egal ob Tätigkeit erfolgt. 0%

Auf Stundenbasis nach tatsächlichem Einsatz. 36%


Feste Pauschale + Stundenhonorar bei Einsatz. 59%

 

Bei über der Hälfte (59 %) der befragten Projektanbieter erhält der externe IT-Mitarbeiter eine feste Pauschale für den Bereitschaftsdienst, unabhängig davon, ob er eine Leistung erbringen muss. Kommt es dann tatsächlich zu einem Einsatz, wird er für seine Tätigkeit zusätzlich auf Stundenbasis entlohnt. Ein IT-Freiberufler beschreibt das im GULP Diskussionsforum [Zugang mit Profil-Account] so: "Ein Viertel der Bereitschaftszeit wird bezahlt. Kommt es zum 'Einsatz', wird dieser voll bezahlt und die restliche Bereitschaftszeit (einsatzlose Zeit) wieder zu einem Viertel."

Weitaus weniger spendabel zeigen sich ein Drittel (36 %) der Projektanbieter, die den Bereitschaftsdienst nur bei einem Einsatz honorieren. Für sie ist das Verfügbarhalten mit dem normalen Stundensatz abgegolten. In solchen Fällen kommt es auf das Verhandlungsgeschick des IT-Freiberuflers an, der die Bereitschaft in seinen Stundensatz einkalkulieren wird. Die Höhe des berechneten Aufschlags ist dann sicherlich von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. Verhältnis zum Kunden, Höhe des normalen Stundensatzes, Projektlaufzeit usw. Gerade in den Positionen, in denen Bereitschaftsdienste üblich sind, sollten sich deshalb beide Seiten vor der Stundensatzverhandlung ein paar Gedanken machen.

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Optimaler Zusatzdienst und der Kunde ist glücklich, dass immer jemand da ist, der sich kümmert während die internen Kräfte Ihr Mobiltelefon um 22.00h automatisch(!) ausschalten. Auf Dauer kann es einem auch ganz schön auf den Geist gehen, wenn man an Feiern oder Veranstaltungen entweder nicht teilnehmen kann, weil man im Verkehr länger als die geforderte Stunde unterwegs ist oder am Zielort kein Mobilfunkempfang möglich ist. Eine verständnisvolle Partnerin(!) und gute Bezahlung sind für solche Zusatzleistungen sehr sehr hilfreich. Auch sollte man sich anschauen, ob man die Häufigkeit der nächtlichen Störungen beeinflussen kann. Wenn man laufend um 04.00h geweckt wird, weil jemand anderes seinen Job nicht gemacht hat oder jemand in Übersee einfach nur sein Passwort vergessen hat, hält man das nicht allzu lange durch. (Mai 2007)"

"Wirklich gut, aber wie hoch sind die Pauschalen für Bereitschaftsdienste und wie hoch sind hier die Stundensätze anzusetzen? (Januar 2007)"

"Sehr wichtiges Thema. Nach meiner Erfahrung sind 10 % Aufschlag nicht ungewöhnlich. Ansonsten wie beschrieben: Verhandeln ! (Januar 2007)"

"Ohne genaue Betraege wertlos. (Januar 2007)"

"Immer wieder heikles Thema - sauber aufgearbeitet. Bloß das i-Tüpfelchen fehlt: wieviel % Aufschlag zum h-Satz, wenn Bereitschaft "obligatorisch" ist? (Januar 2007)"

"Rein informativ, aber trotzdem gut. (Januar 2007)"


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