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| Umfrage-Ergebnis:
Vergütung
von Bereitschaftsdiensten
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(Januar
2007)
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Bereitschaftsdienste sind auch in der IT-Branche gängige
Praxis. Für die IT-Mitarbeiter bedeutet das, des Nachts,
an Feiertagen oder Wochenenden immer erreichbar bzw. beim Kunden
vor Ort zu sein, um im Notfall sofort arbeiten zu können.
GULP hat Projektanbieter befragt, in welchen Positionen sie mit
ihren externen IT-Mitarbeitern Bereitschaftsdienste vereinbaren
und wie sie diese vergüten.
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Bei den meisten Projektanbietern bleiben auch externe IT-Mitarbeiter
nicht von Bereitschaftsdiensten verschont: Zwei Drittel (64 %) vereinbaren
diese hin und wieder mit ihren Externen; jeder Zehnte (9 %) trifft
fast immer entsprechende Regelungen. Besonders oft davon betroffen
sind IT-Administratoren und Software-Entwickler.
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| Beide Positionen sind für einen reibungslosen Ablauf der
Unternehmens-IT verantwortlich, so dass die in ihnen tätigen
IT-Spezialisten öfters auch außerhalb der regulären
Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Sei es, um am Wochenende
neue Hard- oder Software zu installieren oder auch spät Nachts
noch Serverprobleme zu beheben. Interessant ist jedoch, dass es
neben diesen klassischen Einsatzbereichen auch in der Qualitätssicherung
(14 %), Beratung (9 %) und Projektleitung (9 %) durchaus vorkommen
kann, dass IT-Selbstständige Bereitschaft machen müssen.
Denkbar wären hier z. B. Situationen, in denen Projekttermine
gefährdet sind.
In der Regel bedeutet Bereitschaft für den Mitarbeiter, während
dieser Zeit örtlich gebunden und eingeschränkt zu sein.
Ist seine Anwesenheit in der Firma nicht zwingend erforderlich,
z.B. weil er remote tätig werden kann, muss er aber dennoch
jederzeit telefonisch erreichbar sein und zeitnah reagieren können.
Private Unternehmungen sind deshalb meist nur bedingt oder gar nicht
möglich.
Der Dienst auf Abruf bedeutet also wenig Spaß, dafür
eingeschränkte Freizeit und im Ernstfall zusätzliche Arbeit,
die angemessen vergütet werden will. Dabei gibt es verschiedene
Bezahlmodelle.
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| Wie vergüten Sie den Bereitschaftsdienst? |
Leistungsunabhängige
Pauschale. 5% |
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Auf
Stundenbasis, egal ob Tätigkeit erfolgt. 0%
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Auf
Stundenbasis nach tatsächlichem Einsatz. 36%
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Feste
Pauschale + Stundenhonorar bei Einsatz. 59%
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Bei über der Hälfte (59 %) der befragten Projektanbieter
erhält der externe IT-Mitarbeiter eine feste Pauschale für
den Bereitschaftsdienst, unabhängig davon, ob er eine Leistung
erbringen muss. Kommt es dann tatsächlich zu einem Einsatz,
wird er für seine Tätigkeit zusätzlich auf Stundenbasis
entlohnt. Ein IT-Freiberufler beschreibt das im GULP
Diskussionsforum [Zugang mit Profil-Account] so: "Ein Viertel
der Bereitschaftszeit wird bezahlt. Kommt es zum 'Einsatz', wird
dieser voll bezahlt und die restliche Bereitschaftszeit (einsatzlose
Zeit) wieder zu einem Viertel."
Weitaus weniger spendabel zeigen sich ein Drittel (36 %) der Projektanbieter,
die den Bereitschaftsdienst nur bei einem Einsatz honorieren. Für
sie ist das Verfügbarhalten mit dem normalen Stundensatz abgegolten.
In solchen Fällen kommt es auf das Verhandlungsgeschick
des IT-Freiberuflers an, der die Bereitschaft in seinen Stundensatz
einkalkulieren wird. Die Höhe des berechneten Aufschlags ist
dann sicherlich von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B.
Verhältnis zum Kunden, Höhe des normalen Stundensatzes,
Projektlaufzeit usw. Gerade in den Positionen, in denen Bereitschaftsdienste
üblich sind, sollten sich deshalb beide Seiten vor der Stundensatzverhandlung
ein paar Gedanken machen.
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