Natürlich erbringen die Vermittlungsagenturen ihre Leistungen
nicht völlig uneigennützig, obwohl dies immerhin vier
Prozent der befragten IT-Freiberufler gern so sähen. Sie sind
der Ansicht, dass die Agenturen keine Provision erhalten sollten
und damit kostenlos für sie tätig werden. Das wirft dann
allerdings die Frage auf, wovon der Vermittler beispielsweise seine
Büromiete und sein Personal bezahlen soll?
Mit 42 Prozent spricht sich der prozentual größte Anteil
der befragten Freiberufler für eine Provisionshöhe von
zehn Prozent aus. Annähernd gleichverteilt sind IT-Selbstständige,
die fünf oder 15 Prozent ihres Stundensatzes als Gebühr
für angemessen halten. Ab einer Provision von 20 und mehr Prozent
ist jedoch die Schmerzgrenze erreicht: Nur für jeden Zehnten
sind solche Dimensionen noch vertretbar. Kurzum gesagt, IT-Freiberufler
haben mehrheitlich nichts gegen Vermittlungsprovisionen einzuwenden,
solange sich diese in bestimmten Grenzen bewegen.
Etwas weniger harmonisch fallen die Meinungen zur Länge des
Kundenschutzes aus. Dieser wird häufig im Rahmenvertrag
zwischen Vermittler und Freiberufler vereinbart. Danach ist es dem
Freiberufler erst nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist
gestattet, direkt für den Endkunden tätig zu werden. Bei
Zuwiderhandlungen droht ihm eine Vertragsstrafe.
Die Länge der vereinbarten Kundenschutzklauseln ist von Vermittler
zu Vermittler verschieden und bewegt sich in der Regel zwischen
zwölf bis 18 Monaten. Während der Vermittler den Kundenschutz
so lange wie möglich aufrechterhalten will, verfolgt der Freiberufler
das Ziel, diesen so kurz wie möglich bzw. gar nicht zu vereinbaren.
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