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Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen
Rechnungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang vom Auftraggeber beglichen werden. Erfolgt dies nicht,
befindet sich der Zahlungsschuldner automatisch in Verzug (§ 286
Abs. 3 BGB). GULP interessierte, welche Zahlungsziele externe
IT-Spezialisten mit ihren Auftraggebern vereinbart haben.
Ergebnis: Im Schnitt haben die 988 befragten IT-Spezialisten ein
Zahlungsziel von 25,6 Tagen und bleiben damit unter der Maximalfrist
des BGB. Ein Blick auf die Verteilung der Einzelwerte zeigt aber,
dass es durchaus IT-Freiberufler gibt, die länger als 30 Tage
auf ihr Geld warten müssen:

So erfolgt bei immerhin 8,7 % der Befragten die Rechnungsbegleichung
erst nach 31 bis 60 Tagen. Besonders häufig werden hier die
Zahlungsziele 45 und 60 Tage genannt. Damit kann es also bis zu
zwei Monate dauern, dass die Freiberufler ihr Geld auf dem Konto
haben. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Köln entschieden,
dass ein Zahlungsziel
von 90 Tagen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
ist, weil dieses erheblich von den gesetzlichen Vorgaben abweicht.
Deshalb kann vermutet werden, dass sich die betroffenen Freiberufler
mit ihrem Auftraggeber per Individualvereinbarung über das
längere Zahlungsziel verständigt haben. Ein Grund hierfür
könnte sein, dass der Auftraggeber ein Vermittler ist, der
seitens des Kunden mit einem sehr hohen Zahlungsziel konfrontiert
wird, das er dann teilweise an den Freiberufler weiterreicht. Tendenziell
ist aber im IT-Projektmarkt ein Zahlungsziel von 30 Tagen Standard:
Jeder zweite IT-Selbstständige hat ein solches im Vertrag vereinbart.
Noch weitaus zügiger bekommen rund 30 % der Befragten ihr Geld,
denn sie haben mit ihrem Auftraggeber eine Zahlungsfrist von maximal
14 Tagen ausgehandelt.
Es gibt also im IT-Projektmarkt durchaus Fälle, in denen
die Zahlungsfristen die BGB-Vorgaben deutlich überschreiten.
IT-Selbstständige müssen dann für einen längeren
Zeitraum in Vorleistung gehen. Die große Masse erhält
ihr Geld aber innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Eine Möglichkeit, den Zahlungseingang zu beschleunigen, ist
die Gewährung von Skonto. Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass
auf den Rechnungsbetrag – meist in Höhe von 2 % bis 3
% - der dem Zahlungsschuldner gewährt wird, wenn dieser innerhalb
einer bestimmten Frist bezahlt. Beispielsweise enthält die
Rechnung dann folgenden Zusatz "zahlbar innerhalb von 10 Tagen
abzüglich 2 % Skonto oder zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne
Abzug". Im IT-Projektmarkt werden Skontoregelungen eher von
einer Minderheit praktiziert:
| Gibt es eine Skonto Regelung,
die das Zahlungsziel verkürzt? |
Ja
20% |
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Nein
80%
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Die Inanspruchnahme von Skonto rechnet sich für beide Seiten:
Der Freiberufler kommt schneller an sein Geld; für den Auftraggeber
ergibt sich ein hoher Jahreszinssatz. Zur Verdeutlichung ein Beispiel,
berechnet mit folgender Zinssatz-Formel:
| SkontoWert x 365 Tage |
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| NettoTage - SkontoTage |
Bei einem Skonto von 2 % bei Rechnungsbegleichung innerhalb von
10 Tagen ergibt sich ein Zinssatz von 36,5 %. Das heißt, für
den Auftraggeber rechnet sich die Aufnahme eines Kredites bis zu
einem Zinssatz von 36,5 %, um Skonto in Anspruch zu nehmen. Nur
bei einem Kreditzins über diesem Wert ist es sinnvoller, die
30-Tage-Frist auszuschöpfen.
Gesetzliche Regelungen über Skontohöhe und -fristen gibt
es nicht, so dass freiberufliche IT-Experten diese direkt mit dem
Auftraggeber verhandeln können. Bevor sich Freiberufler allerdings
für Skontoabzüge entscheiden, sollten sie prüfen,
ob sie Liquiditätsengpässe durch lange Zahlungsziele nicht
besser mit ihrem Dispo-Kredit umgehen können.
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