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Umfrage-Ergebnis:

Vereinbarte Zahlungsziele in Verträgen

(Oktober 2006)

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) müssen Rechnungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang vom Auftraggeber beglichen werden. Erfolgt dies nicht, befindet sich der Zahlungsschuldner automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). GULP interessierte, welche Zahlungsziele externe IT-Spezialisten mit ihren Auftraggebern vereinbart haben.

Ergebnis: Im Schnitt haben die 988 befragten IT-Spezialisten ein Zahlungsziel von 25,6 Tagen und bleiben damit unter der Maximalfrist des BGB. Ein Blick auf die Verteilung der Einzelwerte zeigt aber, dass es durchaus IT-Freiberufler gibt, die länger als 30 Tage auf ihr Geld warten müssen:

Anteil IT-Freiberufler mit einem vereinbarten Zahlungsziel von ... (in Tagen)

So erfolgt bei immerhin 8,7 % der Befragten die Rechnungsbegleichung erst nach 31 bis 60 Tagen. Besonders häufig werden hier die Zahlungsziele 45 und 60 Tage genannt. Damit kann es also bis zu zwei Monate dauern, dass die Freiberufler ihr Geld auf dem Konto haben. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Zahlungsziel von 90 Tagen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, weil dieses erheblich von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Deshalb kann vermutet werden, dass sich die betroffenen Freiberufler mit ihrem Auftraggeber per Individualvereinbarung über das längere Zahlungsziel verständigt haben. Ein Grund hierfür könnte sein, dass der Auftraggeber ein Vermittler ist, der seitens des Kunden mit einem sehr hohen Zahlungsziel konfrontiert wird, das er dann teilweise an den Freiberufler weiterreicht. Tendenziell ist aber im IT-Projektmarkt ein Zahlungsziel von 30 Tagen Standard: Jeder zweite IT-Selbstständige hat ein solches im Vertrag vereinbart. Noch weitaus zügiger bekommen rund 30 % der Befragten ihr Geld, denn sie haben mit ihrem Auftraggeber eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen ausgehandelt.

Es gibt also im IT-Projektmarkt durchaus Fälle, in denen die Zahlungsfristen die BGB-Vorgaben deutlich überschreiten. IT-Selbstständige müssen dann für einen längeren Zeitraum in Vorleistung gehen. Die große Masse erhält ihr Geld aber innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Eine Möglichkeit, den Zahlungseingang zu beschleunigen, ist die Gewährung von Skonto. Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag – meist in Höhe von 2 % bis 3 % - der dem Zahlungsschuldner gewährt wird, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Beispielsweise enthält die Rechnung dann folgenden Zusatz "zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug". Im IT-Projektmarkt werden Skontoregelungen eher von einer Minderheit praktiziert:

Gibt es eine Skonto Regelung, die das Zahlungsziel verkürzt?
Ja 20%

Nein 80%

Die Inanspruchnahme von Skonto rechnet sich für beide Seiten: Der Freiberufler kommt schneller an sein Geld; für den Auftraggeber ergibt sich ein hoher Jahreszinssatz. Zur Verdeutlichung ein Beispiel, berechnet mit folgender Zinssatz-Formel:

SkontoWert x 365 Tage
NettoTage - SkontoTage

Bei einem Skonto von 2 % bei Rechnungsbegleichung innerhalb von 10 Tagen ergibt sich ein Zinssatz von 36,5 %. Das heißt, für den Auftraggeber rechnet sich die Aufnahme eines Kredites bis zu einem Zinssatz von 36,5 %, um Skonto in Anspruch zu nehmen. Nur bei einem Kreditzins über diesem Wert ist es sinnvoller, die 30-Tage-Frist auszuschöpfen.

Gesetzliche Regelungen über Skontohöhe und -fristen gibt es nicht, so dass freiberufliche IT-Experten diese direkt mit dem Auftraggeber verhandeln können. Bevor sich Freiberufler allerdings für Skontoabzüge entscheiden, sollten sie prüfen, ob sie Liquiditätsengpässe durch lange Zahlungsziele nicht besser mit ihrem Dispo-Kredit umgehen können.


 
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Wenn Gulp als einer der größten Projektvermittler einmal Stellung für die Projektarbeiter beziehen würde, dann könnte sich dieses üble Verhalten der Allmächtigen Herren Projektanbieter ja einmal verändern. Wieso soll ich erstmal 3 Monate auf eigenes Riskio arbeiten und Kredit gewähren? Tut mir leid, da sind wohl max. eine Woche genug. Wer gibt mir denn kostenlos Kredit? Meine Bank nicht, also gibt's bei mir nur eine Woche, dann muss gezahlt werden. Prozesse, die das nicht hergeben, sind zu ändern. Das entsprechende Management muss sich halt mal an die Finanzkrise anpassen. Solche Projekte können ja die Finanzvorstände dann auch gleich selber machen. Meine klare persönliche Meinung, leider erst nach 30 Jahren bütteln und betteln. (November 2009)"

"Über 45 Tage würde ich nicht gehen. Aber Skonto gewähren, nein, denn die ausgerechneten 36,5% sind auch umgekehrt gültig. Und ein Dispo-Kredit wäre allemal günstiger. (Oktober 2006)"

"30 Tage ohne Abzug und kürzer, eventuell mit Skonto, finde ich ganz ok. Ich unterschreibe prinzipiell nicht, wenn diese Regelung zum meinem Nachteil verändert wird. Seitdem ich unter jede Rechnung das Gutschriftzahlungsziel als Datum und den kleinen Vermerk, dass bei Überschreiten ohne weitere Vorwarnung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, setze, habe ich fast 25 % korrektere Zahlungseingänge. (Oktober 2006)"

"Zuerst durch ein mündliches Gespräch und dann schriftlich, zeige ich meinem Kunden auf, dass er eine Verpflichtung nach meiner geleisteten Arbeit hat. Sollte er ohne mit mir über diese Situation zu sprechen, weiterhin nicht oder sichtlich verspätet zahlen, leite ich sofort weitere rechtliche Schritte ein und lege meine Arbeit nieder. Denn auch ich muss essen, Miete zahlen und auch Benzin bezahlen, um zur Arbeit zufahren. Kostenlose Kredite gibt es nicht, zu mindest nicht bei mir. Zahlungsziele mit mehr als 30 Tage akzeptiere ich ohne Sicherheitsleistung nicht. Falls der Kunde nicht zahlen kann oder will, bleibe ich auf 2 bzw. 3 Monate Arbeitslohn und investierte Kosten sitzen? Bei einem Angestellten muss er am Monatsende den Lohn überweisen, oder er hat ganz andere Probleme, wenn er nicht dementsprechend reagiert. (Oktober 2006)"

"Bei (kleineren) Kunden die mich regelmäßig unbegründet warten lassen (>45 Tage) bin ich nach drei verspäteten Zahlungen dazu übergegangen das Mahn/Inkassowesen auszulagern. Hier muss man aber sehen, dass ein Kunde der mehrmals Leistungen in Anspruch genommen und diese nicht vertragsgemäß bezahlt hat, alsbald durch einen "faireren" "ersetzt" werden muss. Momentan ist die Auftragslage gut dafür geeignet - und der nächste "Winter" kommt bestimmt... (Oktober 2006)"

"Na ja, es gibt eben große Kunden, die standardmäßig Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen verlangen und zur Vertragsgrundlage machen. Dazu zählt z.B. die Automobilindustrie, wo sich häufig praktisch 60-90 Tage ergeben ("3. des übernächsten Monats nach Rechnungsstellung" oder ähnliches). Aber im Grunde handelt es sich um ein kommerzielles Problem: Da die Zahlungsbedingungen Vertragsbedingungen sind, muss man sie halt bei der Preisgestaltung berücksichtigen - eben für 90 Tage Zinsen kalkulieren. Kritischer sind Kunden, die Rechnungen mit Skonto-Abzug zahlen, obwohl dieser nicht vereinbart war. Da stellt sich schnell die Frage, wieviel Aufwand zur Mahnung gerechtfertigt ist bzw. wie man den Kunden für künftige Projekte zu einem fairen Verhalten "erzieht". Das wäre doch auch einmal eine spannende Frage: Wie halten wir es mit dem Mahnen in diesem Fall? (Oktober 2006)"


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