Richtig kalkulieren

Damit sich die Freiberuflichkeit lohnt

(Februar 2001)
Manchen Angestellten überkommt tiefe Unzufriedenheit mit seinem Gehalt, wenn er von angeblichen oder tatsächlichen Stundensätzen freiberuflicher Kollegen hört und sie hochrechnet. Aber Vorsicht: beim Vergleich des Angestellten-Gehalts mit dem Einkommen des Freiberuflers ist eine Menge zu beachten, will man nicht in das alte Äpfel-Birnen-Schema verfallen.
Wie kalkuliert man richtig? Als Freiberufler muss man zunächst wissen, welcher Stundensatz benötigt wird, um das gleiche Nettoeinkommen zu erzielen wie ein Angestellter. Über die Höhe des Stunden- satzes, der durchschnittlich für ein bestimmtes Qualifikationsprofil bezahlt wird, liefert als erstes der GULP Stundensatz Kalkulator zuverlässige Richtwerte. Der individuelle Stundensatz im Vergleich zum durchschnittlichen Stundensatz ergibt Anhaltspunkte zur Nachfragesituation auf dem Projektmarkt.

Zusammen mit den Analysen, die der GULP Trend Analyzer erstellt, der Angebot und Nachfrage auf dem IT-Projektmarkt tiefgehend beleuchtet, lässt sich auch die voraussichtliche Auftragslage eines Freiberuflers abschätzen. Denn sein Einkommen setzt sich zusammen aus Stundensatz und Auslastung.
Freiberufler als Unternehmer
 
Immer zu bedenken
> Umsatz ist nicht Gewinn
> Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung kommt zum Angestelltengehalt hinzu
> Urlaub, Feiertage, Krankheit: im Angestelltengehalt enthalten
> Finanzierung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln
Allgemein bekannte Unterschiede, die aber trotzdem im Rahmen naiver Vergleichsberechnungen immer wieder unter den Tisch fallen: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte aller Sozialbeiträge wie Renten-, Kranken und Arbeitslosenversicherung. Der Freiberufler ist dafür allein verantwortlich. Im Krankheitsfall läuft das Gehalt des Angestellten weiter. Der Freiberufler muss sich zusätzlich versichern oder entsprechende Rücklagen bilden. Urlaubs- und Feiertage sind im Angestelltengehalt inklusive. Der Freiberufler dagegen muss diese Zeiten aus den Einnahmen des restlichen Jahres finanzieren.

Wer diese grundsätzlichen, eigentlich selbstverständlichen Überlegungen berücksichtigt, kommt einem realistischen Vergleich zwischen Bruttogehalt und Freiberufler-Umsatz schon näher.

Jetzt ist immer noch die alte Kaufmannsregel zu beachten: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel werden dem Angestellten vom Arbeitgeber gestellt. Der Freiberufler muss diese Investitionen aus eigener Tasche aufbringen. Auch wenn er als IT-Spezialist während der laufenden Projekte in den Räumen des Auftraggebers tätig ist, kommt er um eine eigene Büroausstattung nicht herum. Denn - das sollte kein Freiberufler vergessen - er ist Unternehmer und braucht die entsprechende technische und räumliche Infrastruktur.

Welchen Mindestumsatz muss nun ein Freiberufler erwirtschaften, um genau so viel zu verdienen wie ein Angestellter mit vergleichbarer Tätigkeit? Der Begriff "Mindestumsatz" muss sehr wörtlich genommen werden mit der Betonung auf "Mindest". Einerseits ist eines der vorherrschenden Motive für Freiberuflichkeit ja die bessere Verdienstmöglichkeit. Zum anderen ist es nur angemessen, wenn das unternehmerische Risiko, das der Angestellte mit kompletten Paket an Sozialversicherungen nicht hat, honoriert wird.
Nettoeinkommen - Die Rechnung des Freiberuflers
 
Grundregeln
> Beispiel: 50.000 Euro Bruttogehalt (Angestellter) entspricht
100.000 Euro Umsatz (Freiberufler)
> Vollauslastung =
10 Monate / Jahr
Projektarbeit = 1600 Projektstunden
> Freiberufler-Mindeststundensatz:
100.000/1.600 = 62,50 Euro
In vielen Fachartikeln - wie auch im GULP Forum - wird daher häufig als Mindestumsatzziel das Doppelte des Bruttogehalts genannt, um das gleiche Nettogehalt wie ein Festangestellter zu erzielen. Ein Software-Entwickler beispielsweise, der als Angestellter 50.000 Euro brutto verdient, bräuchte als Freiberufler 100.000 Euro Umsatz, um ein vergleichbares Nettoeinkommen zu erzielen. Diese Summe muss in 10 Monaten Projektarbeit verdient werden. Das entspricht einer vollen Auslastung, da etwa 2 Monate für Urlaub, Weiterbildung und kürzere Krankheitszeiten berücksichtigt werden sollten.

Bei 20 Arbeitstagen von je 8 Stunden errechnet sich eine monatliche Stundenzahl von 160 Stunden. In 10 Monaten kommen demnach 1.600 Projektstunden zusammen. Um auf die genannten mindestens 100.000 Euro Umsatz zu kommen, muss dieser Umsatz durch die Projekt-Stundenzahl dividiert werden (100.000 Euro / 1.600). Daraus ergibt sich ein Stundensatz von 62,50 Euro.

Für Software-Entwickler mit 11-jähriger Berufserfahrung ermittelt der GULP Stundensatzkalkulator einen durchschnittlichen Stundensatz von 65 Euro auf der Datenbasis von 8.499 Profilen hauptberuflich tätiger Software-Entwickler. Dem GULP Stundensatzkalkulator ist noch wesentlich mehr zu entnehmen, beispielsweise dass im PLZ-Gebiet 6 für die gleiche Qualifikation im Schnitt 69 Euro gezahlt wird. Auf diese durchschnittlichen Richtwerte aufbauend, kann jeder seine individuellen Eigenschaften einfließen lassen, zum Beispiel Verhandlungsgeschick oder überragende Fähigkeiten, die für ein bestimmtes Projekt besonders wichtig sind.

"Liebe GULPer;
leider haben Sie nur eine Seite der Medaille betrachtet, nämlich die Sicht des Freiberuflers. Aus Sicht des Auftraggebers gilt noch eine andere kaufmännische Grundregel, und zwar: ein nicht festangestellter Mitarbeiter MUSS immer billiger BLEIBEN als ein festangestellter (eben wegen der Lohnnebenkosten). D.h. der Freiberufler hat auch andere Vorzüge des Festen nicht: er kann nicht Karriere machen! (Ausser man rechnet den Umstieg von Pascal auf C auf C++ auf Java als Karriere...). Ich kenne nur wenige Kollegen, die über 300TDM p.a. umsetzen, und die arbeiten i.d.R. mehr als 10h/d und das bis weit in die Fünfziger hinein. Zuzüglich der Tatsache, dass in Hochpreisregionen wie R/3-Consulting usw. die Projektlaufzeiten recht kurz sind, d.h. die Akquise komplizierter wird.
Jeder jugendlich-ungestüme Freelancer sollte sich daher dringend nach einer langfristig ""unternehmerischeren"" Tätigkeit umsehen. Oder sich mindestens als ""Leiter mit besonderem Geschäftsbereich"" spätestens nach 40 anstellen lassen, wie übrigens bei vielen älteren ""klassischen kaufmännischen"" freien Unternehmensberatern üblich."

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr guter Artikel, der auch uns Einkäufern mal wieder etwas die Augen öffnet ;-) Und eine klare 5 zum Kommentar unbekannter Herkunft. "..ein nicht festangestellter Mitarbeiter muss immer billiger bleiben als ein festangestellter.." Was verstehen Sie als "billiger"? Warum setzen Sie nicht einen Festangestellten auf eine Sache an, wenn Ihnen der Freiberufler zu teuer ist? Eigentlich ganz einfach: Sie werden niemanden dafür haben. Eine Suche nach einem entsprechenden Festangestellten gestaltet sich in den meisten Fällen sehr langwierig und teuer. Hinzu kommt der Umstand, dass Ihnen der Festangestellte auch nach Projektende erhalten bleibt, der Freiberufler verursacht aber keine weiteren Kosten mehr. BTW. Bei einem Festangestellten rechnet man mit unter von zustzlichen Kosten von bis zu 43% zum Bruttogehalt. So werden aus 60tsd brutto-jahresgehalt EUR ganz schnell mal 86tsd. Bei Ihrer Bewertung in Bezug auf "billiger", müssen Sie diese Umstände berücksichtigen. Dann werden Sie sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, dass der Freiberufler auf lange Sicht günstiger ist. (Dezember 2011)"

"Danke für dieses wertvolle Rechenbeispiel - ich denke, es entspricht der Realität! (November 2009)"

"In Zeiten, in denen qualifizierte Fachkräfte in der IT-Branche verzweifelt gesucht werden, sollte man sein eigenes Potential nicht unterschätzen. Auf keinen Fall sollte man für einen zu geringen Stundenlohn arbeiten, da man so den durchschnittlichen Stundenlohn herabsetzt und seinen "Berufs-Kollegen" keinen Gefallen tut. Bedenkt man, zu welchen Preisen Software heutzutage verkauft wird, sind 120 DM Stundenlohn für qualifizierte Arbeit nicht viel. Für den Auftraggeber haben Freiberufler natürlich den Nachteil, dass sie ihm keine Arbeitsstunden (Überstunden) schenken. Dies ist eines der wichtigsten Argumente auf Seite des Arbeitgebers für ein Angestelltenverhältnis. Viele IT-Fachkräfte im Angestelltenverhältnis arbeiten daher weit unter einem akzeptablen Stundenlohn und sind sich dessen leider nicht bewusst. Ich arbeite schon seit Jahren freiberuflich und würde auf keinen Fall zurück in ein Angestelltenverhältnis gehen. Dies würde für mich ehe ein Rückschritt bedeuten, da ein Unternehmen allein einen zu kleinen Horizont für eine Erweiterung des eigenen Horizontes bietet. Die Arbeit an unterschiedlichen Projekten bedeutet Kennenlernen von ständig neuen benötigten Technologien und das ist es, was man im 21. Jahrhundert bitter benötigt. (September 2002)"