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Warum ein Zwischenverdienst sich in jedem Fall lohnt

20.05.2021
GULP Redaktion
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In der Schweiz gibt es im Rahmen der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit zum Zwischenverdienst. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Um den Zwischenverdienst und seine Vorteile zu erklären, müssen wir etwas weiter ausholen und kurz auf den Anspruch von Arbeitslosengeld eingehen: Werden Sie (Schweizer oder Ausländer mit gültiger Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung) in der Schweiz arbeitslos, können Sie sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) arbeitssuchend melden. Erfüllen Sie bestimmte Anforderungen, sind Sie berechtigt Arbeitslosenentschädigung in Form von sogenannten Taggeldern zu beziehen. Die Anzahl der Taggelder werden innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug ausbezahlt, bis diese aufgebraucht sind.


Eine Aufstellung des möglichen Anspruchs finden Sie hier.

Aber Achtung: Die Rahmenfrist von zwei Jahren entspricht nicht unbedingt einer durchgängigen Arbeitslosenentschädigung über diesen Zeitraum. Wenn Sie lediglich einen Anspruch von z.B. 400 Taggeldern haben, entspricht dies einem Zahlungszeitraum von ca. 1,5 Jahren. Ohne Zwischenverdienst ist also nach ca. 1,5 Jahren Schluss und Sie erhalten kein Geld mehr.

Während Ihrer angemeldeten Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einem Zwischenverdienst nachzugehen. Was heisst das genau?

Innerhalb der Rahmenfrist haben Sie für den Leistungsbezug die Möglichkeit, einer unselbstständigen oder vorübergehend selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Jedes Einkommen aus diesen Beschäftigungsarten, gilt als Zwischenverdienst und muss der Arbeitslosenkasse gemeldet werden.

Was bringt mir ein Zwischenverdienst und welche Auswirkungen hat dieser auf meine Arbeitslosenentschädigung? Bekomme ich weiterhin Arbeitslosenentschädigung, wenn ich einen Zwischenverdienst habe?

Die Vorteile eines Zwischenverdienstes liegen klar auf der Hand.

  1. Sie gehen einer Erwerbstätigkeit nach und haben dadurch bessere Vermittlungschancen. Denn auch heute gilt noch die Faustregel der besseren Vermittelbarkeit aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus.
  2. Üben Sie eine Tätigkeit in Ihrem Fachgebiet aus, sammeln Sie weiterhin berufliche Erfahrungen. Besonders in der schnelllebigen IT- und Engineering Branche ist es wichtig, mit den Entwicklungen Schritt zu halten.
  3. Während Ihrer Tätigkeit bauen Sie sich ein Netzwerk auf bzw. pflegen Ihr bestehendes. Diese Kontakte sind wertvoll für die weitere Job- oder Projektsuche.
  4. Erarbeiten Sie sich das Vertrauen Ihres Arbeitsgebers für Folgeprojekte oder eine mögliche Festanstellung über den Zwischenverdienst hinaus.
  5. Bei einem unselbständigen Zwischenverdienst haben Sie die Möglichkeit, sich Taggelder aufzusparen und die Bezugsdauer von Taggeldern zu verlängern. Bleiben wir bei unserem zuvor erwähnten Beispiel von 400 Taggeldern, können Sie den Bezugszeitraum von ca. 1,5 Jahren durch Zwischenverdienste ausweiten. So können Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung auf bis zu 2 Jahre «strecken», je nach Dauer des Zwischenverdienstes. Das bedeutet ausserdem längere Beitragszahlungen in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), was sich positiv auf Ihre Altersvorsorge auswirkt.
  6. Während des Zwischenverdienstes erarbeiten Sie sich Beitragszeiten für eine neue Rahmenfrist. Wenn Sie z.B. während Ihrer laufenden zweijährigen Rahmenfrist einer 12-monatigen unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, haben Sie Anspruch auf eine neue Rahmenfrist nach Ablauf der aktuellen Rahmenfrist erworben.
  7. Auch finanziell kann die Möglichkeit des Zwischenverdienstes attraktiv sein, hierbei muss allerdings die Höhe der Arbeitslosenentschädigung und des Zwischenverdienstes betrachtet werden. Folgende Szenarien sind möglich:  

 

  • Ist der monatliche Zwischenverdienst höher als die Arbeitslosenentschädigung entfällt diese.

Beispiel:
Ein Arbeitssuchender hat Anspruch auf 7‘000 CHF Arbeitslosenentschädigung. Er nimmt eine vorläufige Beschäftigung/Zwischenverdienst mit einem Lohn von 9‘000 CHF an. Der Zwischenverdienst übersteigt die Arbeitslosenentschädigung, welche daraufhin entfällt.
 

  • Ist der monatliche Zwischenverdienst niedriger als die Arbeitslosenentschädigung,

erhalten Sie Kompensationszahlungen der Arbeitslosenversicherung (Differenz Zwischenverdienst und versicherter Verdienst). Der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der Arbeitslosenversichrung (ALV) sind zusammen immer höher als die reguläre Arbeitslosenentschädigung, Sie erzielen ein höheres monatliches Einkommen.  Es lohnt sich also auch, eine Teilzeitbeschäftigung zu einem geringeren Gehalt anzunehmen.

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Berechnungsbeispiel:

Herr Müller arbeitete als Systemadministrator und erzielte ein monatliches Einkommen von CHF 10‘000.-. Bedauerlicherweise verliert er diese Stelle und meldet sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung.

Die Arbeitslosenkasse errechnet für ihn einen versicherten Verdienst von CHF 10‘000.- und einen Taggeldansatz von 70 Prozent. Die durchschnittlichen Leistungen der Arbeitslosenversicherung betragen somit CHF 7‘000.- monatlich.    

Versicherter Verdienst (Lohn brutto vor Arbeitslosigkeit)

CHF  10‘000.-

abzüglich Zwischenverdienst  

CHF  4‘000.-

Total

CHF  6‘000.-

Kompensationszahlung (70 % von CHF 6‘000.-)                               

CHF  4‘200.-

plus Zwischenverdienst              

CHF  4‘000.-

Einkommen gesamt      

CHF  8‘200.-

Taggeld ohne Zwischenverdienst (70 % von CHF 10‘000)

CHF  7‘000.-

Mehrverdienst durch Zwischenverdienst

CHF  1‘200.-

Bei der Berechnung ist zu beachten, dass es sich um eine Durchschnittsrechnung handelt. Tatsächlich variiert der Taggeldanspruch von Monat zu Monat – abhängig von der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Kalendermonats. Daraus ergeben sich unterschiedliche Auszahlungsbeträge pro Kalendermonat.

Unterschätzen Sie, neben all diesen meist monetären Vorteilen eines Zwischenverdienstes, nicht die positive Wirkung auf Ihre Motivation und Leistungsfähigkeit. Während des Zwischenverdienstes gehen Sie einer sinnvollen Beschäftigung nach und bleiben in einer geregelten Tagesstruktur.

Lesermeinungen zum Artikel

2.2 von 5 Sternen | Insgesamt 35 Bewertungen und 6 Kommentare

  • ZV finanziell nicht immer interessant

    Anonym am 16.03.2022 um 07.22 Uhr

    Das Berechnungsbeispiel ist so leider nicht ganz vollständig, aber es genügt, um sich ungefähr ein Bild zu machen.
    Wenn man im ZV nur Teilzeit arbeitet oder gar im Stundenlohn, so ist ein ZV nicht immer finanziell ein Mehrverdienst. Bei einem zu tiefen Lohn (nicht orts- und branchenüblich) erzielt man dadurch sogar einen Minderverdienst, also weniger als wenn man gar nicht arbeitet.
    Wenn man im Stundenlohn arbeitet wird einem das Feriengeld von der ALK aufgespahrt und in dem Monat, wenn man diese bezieht als Verdienst angerechnet, sie zahlen dann nur noch den Rest aus. Dann hat man zwar in den vorgehenden Monaten vielleicht etwas mehr verdient dank ZV, aber im Monat, in dem man Ferien bezogen hat, wiederum weniger bekommen. Es wird also so wieder ein bisschen ausgeglichen.
    Auch die Verpflegungskosten und Fahrkosten für den Arbeitsweg muss man berücksichtigen. Werden diese durch eien erzielten Mehrverdienst abgedeckt?
    Fazit: Prüft das Jobangebot gut nehmt nicht jede x beliebige Stelle an.

  • Ronald

    Ronald am 03.01.2022 um 11.25 Uhr

    Hilfreiche Information bzw. Erfahrung mit Zwischenverdienst.

    Vielen herzlichen Dank, die Ihre Erfahrung mitgeteilt haben!!!

  • Zwischenverdienst als Rettung

    Anonymus am 17.10.2021 um 08.11 Uhr

    Für mich war der Zwischenverdienst eine nötige Rettungsaktion.
    Ich bin seit März 2021 arbeitslos und hatte ab Mai meinen ersten Zwischenverdienst, im Juni hatte ich dann eine neue Stelle abgelehnt weil der vermeintlich neue Arbeitgeber sich nicht an unsere Vereinbarungen gehalten hatte, was natürlich Einstelltage nach sich zog, 32 an der Zahl. Ich ging zurück in meinen Zwischenverdienst aber das hat die ALK nicht interessiert. Was ich bis dato nicht wusste, wenn man Einstelltage bekommt und weiter in einem Zwischenverdienst arbeitet, werden besagte Einstelltage mit dem Zwischenverdienst abgerechnet und somit, übertrieben erklärt, schiebt man diese vor sich her. Als mir das erklärt wurde, bekam ich Panik. Mein versicherter Lohn liegt bei 2800.- und mein ZV war 1500.- durch die Einstelltage hatte ich natürlich nur die 1500.- monatlich. Bis Stand heute, 16.10.2021, kaue ich auf diesen Einstelltagen rum weils eine Willkür ist. Würde ich momentan nicht arbeiten, würde ich die noch vorhandenen Einstelltage innerhalb eines Monats wegbekommen aber absolut kein Geld bekommen und durch die geringen Verdienste der letzten Monaten (ich habe nichts mehr auf der Seite) könnte ich meine Miete usw nicht mehr bezahlen. Antwort der ALK auf meine Situation „ist nicht unser Problem wenn sie ihre Finanzen nicht im Griff haben“
    Somit suchte ich mir immer wieder ZV‘s um mich über Wasser zu halten, Kompensationszahlungen bekomme ich natürlich keine wegen der Einstelltage.
    Es ist grausam, ich hätte heulen können und frage mich ernsthaft für was ich dort angemeldet bin, mir hat es mehr geschadet als geholfen.
    Dazu muss ich noch erwähnen, ich war noch nie arbeitslos und kannte solche Geschichten nur von Bekannten aber seit mir das selber passiert ist, verstehe ich jeden der einen Groll auf diese Institutionen hat.

  • "Selbstverschuldete" Kündigung im Zwischenverdienst

    G. Walraff am 14.07.2021 um 18.08 Uhr

    Oweh, das finde ich nicht in Ordnung und macht mir Sorgen, denn ich arbeite auch zu einem viel geringeren Lohn und in Teilzeit im Zwischenverdienst...
    Und noch etwas: Ich habe eine Stelle im Zwischenverdienst wieder gekündigt, weil ich mich in diesem Job ausgenutzt fühlte (Erwachsenenbildung, mein Stundenlohn betrug mit Vorbereitungszeit, Unterricht und Administration noch etwa 12.- CHF - und das an einer kommerziellen Schule) . Nach meiner Kündigung musste ich meine "selbstverschuldete" Kündigung gegenüber der Kasse begründen. Zum Glück hatte ich direkt im Anschluss einen anderen Job im Zwischenverdienst angenommen, sonst hätte ich vermutlich mit Straftagen rechnen müssen. Wenn man keine Tätigkeit im Zwischenverdienst ausübt, passiert einem so etwas nicht. Auch in diesem Fall ist man im Nachteil, wenn man einem Zwischenverdienst nachgeht.

  • Das Gleiche

    bornholger am 13.04.2021 um 15.37 Uhr

    Mir geht's genauso

  • Neue Rahmenfrist

    Anonym am 16.03.2021 um 09.58 Uhr

    Ein Zwischenverdienst lohnt sich nicht immer.
    Wenn man im Zwischenverdienst zu einem geringeren Lohn gearbeitet hat, wird die neue Rahmenfrist nach ablauf der alten mit diesem geringeren Lohn neu berechnet. Sprich man hatte einen Versicherten Lohn von 6000.- hat davon 70% erhalten und im Zwischenverdienst gearbitet zu einem Lohn von 2000.-
    Dan wird die neue Rahmenfrist mit dem Zwischenverdienst von 2000.- gerechnet und man erhält in der neuen Rahmenfrist 70% von 2000.- und nicht mehr 70% von 6000.-

    Daher, weshalb im Zwischenverdienst arbeiten und sich etwas aufbauen wenn man danach dafür bestrafft wird das man auch ,,nur,, eine Teilzeitstelle amgenommen hat.
    Arbeitet man 100% in diesen 2 Jahren a 12 Monaten zu einem normalen Lohn oder im Zwischenverdienst zu einem ,,normalen,, Lohn. Dan lohnt es sich da man in einer neuen Rahmenfrist nichts verliert. Nimmt man aber jeden Job an auch nur 30-40% mit einem viel geringeren Einkommen. Wird man in einer neuen Rahmenfrist dafür bestrafft. Weshalb?
    Welcher Mensch kann in der Schweiz mit 70% von 2000.- oder noch weniger leben? Der selbständig wohnt und lebt. Über 25 Jahre alt. Ohne Partner oder Eltern? Ohne zum Sozialamt gehen zu müssen?

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