Strassenverkehr und öffentlicher Verkehr in der Schweiz

Praktische Tipps für Freelancer zum Leben in der Schweiz
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Strassenverkehr und öffentlicher Verkehr in der Schweiz

GULP Redaktion
Praktische Tipps für Freelancer zum Leben in der Schweiz

Möchten Sie bald mit einem Projekt in der Schweiz durchstarten? In diesem Artikel halten wir spannende Tipps rund um das Thema Strassen- und öffentlicher Verkehr für Sie bereit.

Öffentlicher Nah- und Fernverkehr

Sie haben eine Wohnung gefunden und organisieren nun Ihren Arbeitsweg? Wer mit dem Auto in den Stosszeiten in die Ballungszentren fahren möchte, wird schnell feststellen, dass sich der Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr (ÖV) lohnt, denn die Verkehrsdichte unterscheidet sich nicht von der in den übrigen europäischen Ballungsgebieten.

Achten Sie daher – am besten bereits vor Anmietung einer Wohnung – auf eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Schweiz verfügt über ein sehr gut ausgebautes und eng getaktetes ÖV-Netz, wohingegen der Parkraum in den Städten begrenzt und vergleichsweise teuer ist. Der Umstieg auf Busse, Bahnen und die «Tram» (Strassenbahn) ist also eine echte Alternative. Auch hierfür haben wir wertvolle Tipps für Sie:

Für die Nutzung des ÖV ist besonders das Halbtax-Abo zum aktuellen Preis von 185.- CHF pro Jahr interessant. Mit dem Halbtax reisen Sie auf allen Strecken der SBB und den meisten anderen Bahnen, sowie mit Schiffen, Bussen und Trams zum halben Preis (vergleichbar mit der deutschen Bahncard 50). Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Halbtax-Abo on top eine Monatskarte für 420.- CHF (2. Klasse) zu buchen. Damit wird das Halbtax für einen Monat zum General-Abo (GA) und Sie reisen ohne zusätzliche Kosten mit dem ÖV (entspricht der deutschen Bahncard 100). Die Abonnements der SBB halten weitere attraktive Partnerdienste und Ermässigungen für Sie bereit.

Übrigens, das Halbtax und das GA sind nicht an eine Schweizer Wohn- oder Meldeadresse gebunden und können von allen EU-Bürgern genutzt werden. Wenn Ihre Angehörigen Sie häufiger besuchen kommen lohnt, sich für sie vielleicht ebenfalls ein Halbtax. Weitere Informationen zu den Abos und Angeboten finden Sie im Internet bei der SBB. Für personalisierte Fahrplanauskünfte und den Kauf Ihrer Billets gibt es die SBB Mobile App (iOSAndroid).

Empfehlenswert für den unkomplizierten Kauf Ihrer ÖV-Tickets mit einem Klick – und deren Abrechnung zum jeweils günstigsten verfügbaren Preis – sind ausserdem die Apps lezzgo (iOSAndroid) oder fairtiq (iOSAndroid).

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Unterwegs auf Schweizer Strassen

In der Schweiz gilt es auch einige abweichende Verkehrsregeln zu beachten, um unnötigen Ärger zu vermeiden und Geld zu sparen. Ein kleiner Hinweis am Rande: Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht in der Schweiz zugelassen ist, kommen Sie um verhängte Bussen nicht herum, da in der Schweiz begangene Verkehrsvergehen an die entsprechenden Behörden in Ihrem Heimatland weitergeleitet werden.

Generell sind die Schweizer Autofahrer sehr rücksichtsvoll und fahren eher defensiv. Beim Linksabbiegen, beim Einfahren in den Kreisverkehr oder beim Ausparken und Einfädeln in den Verkehr wird häufig Vorfahrt gewährt. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, kalkulieren Sie also immer ein, dass vorausfahrende Fahrzeuge plötzlich bremsen, um anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu geben.

Der Einsatz der Lichthupe ist nur zur Gefahrenabwehr erlaubt. Der Einsatz beim «Drängeln» wird als schwere Nötigung ausgelegt und führt zu vergleichsweise sehr hohen Geldstrafen.

Durchgezogene Linien dürfen innerorts und ausserorts nicht überfahren werden. Es drohen Bussgelder von 350.- CHF und aufwärts. Das Überfahren von doppelten durchgezogenen Linien kann sogar die Fahrerlaubnis kosten.

Auf der Autobahn

Seien Sie an Autobahnauffahrten bitte besonders aufmerksam. Hier kommt es häufig zu Fahrbahnwechseln auf die linke Spur, um auffahrenden Fahrzeugen auf dem Beschleunigungstreifen Platz zum Einfädeln zu machen.

Obgleich auch in der Schweiz ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, fahren viele Verkehrsteilnehmer mit viel zu geringem Abstand zum Vordermann. Überholmanöver mit Einfädeln in die eh schon geringen Abstände sorgen für ein erhöhtes Unfallrisiko.

Verhalten an Fussgängerstreifen

In der Schweiz ersetzen Fussgängerstreifen sehr häufig Ampeln. Fussgängern ist hier immer Vortritt zu geben, auch wenn dies bedeutet, dass man aus voller Fahr abbremsen muss. Bitte auch bei vorausfahrenden Fahrzeugen plötzliches Bremsen an Fussgängerstreifen einkalkulieren.

Kindern wird beigebracht erst dann die Strasse zu überqueren, wenn alle Räder stehen und sie Augenkontakt mit den Fahrern haben. Bitte verlangsamen Sie deshalb nicht einfach nur Ihr Tempo, sondern bleiben Sie richtig stehen und schauen Sie das Kind bzw. den Fussgänger an.

Vignettenpflicht

Am besten kaufen Sie bereits vor die Einreise in die Schweiz eine Jahresvignette zum Preis von 40.- CHF (erhältlich z.B. beim ADAC oder an grenznahen Tankstellen). Die Vignettenpflicht gilt für alle Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) in der Schweiz. Die Einreise ohne gültige Vignette kann teuer werden, denn es droht eine Busse in Höhe von 200.- CHF, die den Erwerb einer regulären Vignette noch nicht beinhaltet.

Es sind ausschliesslich Jahresvignetten erhältlich. Befristete Vignetten wie in Österreich gibt es in der Schweiz nicht.

Die Vignetten haben immer Gültigkeit vom 1. Januar des laufenden Jahres bis 31.1. des Folgejahres. Die Vignette wird immer für das volle Jahr erworben, anteilige Berechnung gibt es nicht.

Höchstgeschwindigkeiten

Innerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit meist 50 km/h, was jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Mögliche Abweichungen von der allgemeinen Regelung werden jeweils am Ortseingang mit z.B. «generell 60» ausgewiesen. Sonstige Zonen wie «Tempo 30» sind separat beschildert.

Auf Landstrassen gilt in der Regel 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit, was aber ebenfalls variieren kann und dann entsprechend ausgewiesen ist.

Auf Autobahnen gilt ein generelles Limit von maximal 120 km/h, aber auch 100-er und 80-er Zonen sind keine Seltenheit. Vor allem der häufige Wechsel zwischen diesen Limits erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit. Es empfiehlt sich die strikte Einhaltung, da ansonsten empfindliche Bussgelder oder gar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs (beim Tatbestand der Raserei) drohen. Und denken Sie bitte daran, dass die deutsche 10% Toleranz-Regel hier nicht zum Tragen kommt und jeder zu schnell gefahrene Stundenkilometer geahndet wird.

Motorradfahrer haben, anders als in Deutschland, keine Chance, sich durchzumogeln. Die Radarstationen blitzen von vorne und von hinten, so dass das Nummernschild auf jeden Fall erfasst wird.

Lichtpflicht

Es gilt die Pflicht auch am Tag mit Licht zu fahren. Wer über ein Tagfahrlicht verfügt, kann dieses einschalten, alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen mit Abblendlicht fahren.

Parken

Parkplätze sind in der Schweiz farblich markiert:

  • Weisse Parkflächen = öffentliche Parkfelder, teilweise gratis und unbegrenzt. Einschränkungen der Parkdauer oder Parkgebühren werden durch entsprechende Schilder und Parkautomaten angezeigt.
  • Gelbe Parkflächen = ausschliesslich für Kunden und Anwohner/ Mieter reserviert
  • Blaue Parkfläche = öffentliche Zone, gratis und für 1.5 Stunden erlaubt, Parkscheibe erforderlich (abweichende Regelungen sind gegebenenfalls beschildert)

«Wildes Parken» am Strassenrand ohne entsprechende Markierungen ist nicht empfehlenswert, da empfindliche Parkbussen drohen.

Alkohol am Steuer

In der Schweiz gilt eine Promillegrenze von 0.5.

Bei den aufgeführten Punkten handelt es sich natürlich nur um einen kleinen Auszug der Verkehrsregeln. Hier finden Sie einen vollständigen Überblick.

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